Ein 36-Jähriger hat in der Tiefgarage des Marstallcenters in Ludwigsburg im August 2020 auf der Flucht einen Polizisten angefahren. Dafür muss er nun drei Jahre in Haft.
Mehr als drei Jahre nach der Tat sind die Geschehnisse um eine Attacke mit einem Auto auf einen Polizisten in der Tiefgarage des Ludwigsburger Marstallcenters nunmehr juristisch aufgearbeitet. Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte einen 36-Jährigen aus Mundelsheim zu drei Jahren Haft wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. Wegen überlanger Verfahrensdauer gelten davon drei Monate bereits als verbüßt. Den in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht als nicht erwiesen an. Davon war Oberstaatsanwalt Thomas Schek überzeugt, der daher auf fünfeinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Verteidiger Markus Bessler hatte im Gegenzug eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet.
Der Polizei rettete sich mit einer Rolle seitwärts
Es waren dramatische Szenen, die sich im August 2020 vor der Tiefgarage des Marstallcenters ereignet hatten. Nach einem von der Polizei eingefädelten und überwachten Drogengeschäft konnte ein Großaufgebot von Beamten zwei Täter in beziehungsweise vor der Tiefgarage auf frischer Tat festnehmen. Der 36-jährige Angeklagte, der knapp 500 Gramm Kokain aus Pleidelsheim nach Ludwigsburg gebracht hatte, floh hingegen aus der Tiefgarage – und verletzte dabei einen Polizisten eines Einsatzkommandos mit seinem Auto , der die Ausfahrt mit einem E-Scooter blockierte.
„Der Angeklagte wollte sich der Festnahme entziehen und benutzte sein Fahrzeug gezielt als Waffe, um den Polizisten aus dem Weg zu räumen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Beamte wurde mit der Motorhaube aufgeladen und auf der rechten Seite abgeworfen, wo er sich mit einer Rolle zur Seite retten konnte. Er erlitt eine schwere Hüftprellung, ein Schleudertrauma und Schürfwunden und blieb einen Tag zur Beobachtung im Krankenhaus. Rund zwei Monate lang litt er noch an Schmerzen in der Hüfte.
„Der Angeklagte dachte, es wird schon gut gehen“
Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz sah das Gericht jedoch nicht. „Der Angeklagte dachte, es wird schon gut gehen und vertraute darauf, dass eine tödliche Verletzung ausbleibt“, erklärte der Vorsitzende Richter. Dafür spreche, dass er dem Polizisten zuvor in die Augen geblickt habe, um die Situation einschätzen zu können und nicht blind los gefahren sei. Zudem sei er zwar „sportlich angefahren“, habe aber kein Vollgas gegeben und die Verletzungen des Polizisten seien relativ gering gewesen. „Es war eine Spontantat innerhalb von Sekunden, einen dezidierten Denkprozess darf man nicht voraussetzen“, so der Vorsitzende Richter.
Todesangst durch Schüsse der Beamten
Die Kammer rechnete es dem Mundelsheimer positiv an, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hatte, keine Vorstrafen aufwies, ein Schmerzensgeld von 2000 Euro bezahlt und selbst Todesangst ausgestanden hatte. Auf der Flucht über die Bauhofstraße hatte die Polizei nämlich sechs Schüsse auf das Auto abgegeben, fünf davon hatten getroffen.
Einbezogen in das Urteil hatte das Gericht zudem die Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, zu der das Amtsgericht Ludwigsburg den 36-Jährigen bereits wegen Beihilfe zu dem fingierten Rauschgiftgeschäft verurteilt hatte. Verteidiger Markus Bessler hatte die Aufteilung auf mehrere Prozesse und die lange Verfahrensdauer in seinem Schlussplädoyer massiv kritisiert. Im vergangenen Juli war der erste Anlauf des Prozesses wegen der Coronaerkrankung eines Richters geplatzt.