Eine blühende Cannabis-Pflanze Foto: dpa

Ein Gramm Cannabis bekommt in Italien geschenkt, wer die Zeitschrift „The Botanist“ kauft. Die Zeitschriftenhändler sind verunsichert – werden sie jetzt als Drogendealer verhaftet?

Rom - Eine Schönheit im rot-weiß gestreiften Bikini ziert das Titelbild der aktuellen italienischen Ausgabe der Frauenzeitschrift „Marie Claire“. Um die Körper der Kundinnen zu schützen, liegt dem Heft freundlicherweise eine Tube Sonnencreme bei: Lichtschutzfaktor 20. Einen Zeitungsständer weiter wirbt die Zeitschrift „Sani e belli“ mit der Beigabe einer naturbelassenen Hautpflege auf Basis von Kletten und Salbei. Auch das Magazin „The Botanist“ will seinen Lesern etwas Gutes tun: die aktuelle Ausgabe ist bestückt mit einem Gramm Cannabisblüten. Ein Heft kostet 13,90 Euro.

Was den Pflanzenfreund freut, macht den einen oder anderen Kioskbetreiber stutzig. So meldeten sich im norditalienischen Padua gleich mehrere Zeitungsverkäufer bei den dortigen Carabinieri und erkundigten sich, ob sie die Ausgabe verkaufen könnten, ohne sich selbst strafbar zu machen. Eine Antwort bekamen sie nicht.

Die Rechtslage macht vieles möglich

Wie auch? Die Rechtslage in Sachen Cannabis ist in Italien gelinde gesagt etwas konfus. Seit dem 14. Januar 2017 ist ein Gesetz in Kraft, das den Anbau und Verkauf von genanntem „Cannabis light“ erlaubt. Light bedeutet in diesem Fall: ein Gehalt der berauschenden THC-Substanz zwischen 0,2 und 0,6 Prozent. Mit dem Gesetz sollte der industrielle Hanfanbau, der für die Herstellung von Nahrungsmitteln, Kosmetik, Kleidung, Tierfutter und ähnlichem gebraucht wird, legalisiert werden.

Wie Pilze aus der Erde schossen seitdem aber auch Läden aus dem italienischen Asphalt, in denen Cannabis light verkauft wird. Etwa 600 sollen es bereits im ganzen Land sein, mit einem Umsatz von 44 Millionen Euro, wie die Zeitung „la Stampa“ berichtet. Auf den Etiketten der Produkte steht „nicht zum Verzehr“ und „nur zum technischen Gebrauch“. Als „Sammlerstücke“ betitelt ist der Verkauf nicht strafbar. Setzkästen muss man aber woanders kaufen – die Sammlergeschäfte für Cannabisprodukte bieten meistens nur Filter und Zigarettenpapier an.

Der italienische Verband der Zeitungsverkäufer hat sich nun vorsorglich an seine Händler gewandt und ihnen geraten, die besagten Zeitschriften aus dem Regal zu nehmen, bis sich das Gesundheitsministerium zu der Sache geäußert habe. Der oberste Gesundheitsrat hat in einer pünktlich zum Erscheinen der neuen „The Botanist“-Ausgabe veröffentlichten Studie vor dem Genuss von Cannabis light gewarnt. Vor allem die Wirkung auf Ältere, Schwangere oder Menschen mit psychischen Störungen, seien zu wenig erforscht. Die Gesundheitsministerin Giulia Grillo von der Fünf-Sterne-Bewegung wollte aber noch keine Konsequenzen ziehen.