Die neuen Maßnahmen sollen die Bürger angesichts steigender Preise entlasten. Vorgesehen sind mehr als 65 Milliarden Euro für das dritte Entlastungspaket. Foto: dpa/Fabian Sommer

Einige der Entlastungsschritte, auf die sich die Ampel-Koalition neu geeinigt hat, haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Andere sollen kurzfristig greifen.

Die Ampel-Koalition erwartet teils starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom in den nächsten Monaten. Mit ihrem dritten Entlastungspaket plant sie daher eine Reihe von Maßnahmen. Welche Ersparnis dies für die einzelnen Bevölkerungsgruppen bringt, zeigen wir hier:

Strompreisbremse

Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif soll dies auch gelten

CO2-Preis

Diese Maßnahmen betreffen alle Verbraucher: Die am 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf 2024 verschoben. Auch die Folgeschritte sollen sich verschieben. Heute liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne.

Rente

Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.

Studierende

Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Wohngeld

Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die Wohngeldbeziehenden gehen. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert werden.

Bürgergeld

Bedürftige sollen mit der für 1. Januar geplanten Weiterentwicklung des heutigen Hartz-IV-Systems zu einem Bürgergeld um 50 Euro höhere Regelsätze erhalten – etwa 500 Euro monatlich.

Midi-Jobs

Beschäftigung knapp über der Mini-Job-Schwelle mit geringeren Sozialbeiträgen soll erleichtert werden. Die sogenannten Midi-Jobs sollen künftig monatlich bei bis zu einem Verdienst von 2000 Euro liegen können.

Steuerentlastung

48 Millionen Bürger sollen bei der Steuer entlastet werden. Dazu soll an Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht werden. Steuererhöhungen infolge der Inflation sollen verhindert werden.

Kindergeld

Es soll zum 1. Januar um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.

Steuerfreie Prämie

Der Bund bietet Arbeitgebern und Beschäftigten an, dass er auf Steuern und Abgaben verzichtet, wenn Unternehmen zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten bis zu 3000 Euro leisten.

Unternehmenshilfen

Energieintensive Unternehmen, die Kostensteigerungen nicht weitergeben können, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen unter anderem mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31. Dezember verlängert werden.

Nahverkehr

Nach dem 9-Euro-Ticket soll ein Nahverkehrsticket eingeführt werden – bundesweit nutzbar, digital buchbar, als Abo-Ticket. Preis: 49 bis 69 Euro. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.

Kurzarbeit, Gastronomie, Mieter

Ein wegen des Corona-Abschwungs eingeführter erleichterter Zugang zur Kurzarbeit soll verlängert werden – ebenso die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent.

Mieter sollen gegebenenfalls vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.

Weitere Steuerschritte

Steuerzahler sollen ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen können; Renten sollen künftig in der Auszahlungsphase besteuert werden.

Mit einer Senkung der Umsatzsteuer auf Gas zum 1. Oktober auf 7 Prozent soll die Gasumlage ausgeglichen werden.

Die bis Ende 2022 verlängerte Homeoffice-Pauschale soll entfristet und verbessert werden.