Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) will eine Neuregelung der sogenannten Drittanbietersperre Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Abzocke am Mobiltelefon ist Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) ein Dorn im Auge. Seine Bundesrats-Initiative für eine Besserung erhielt in Berlin große Zustimmung. Jetzt ist der Bund am Zug.

Berlin - Im Kampf gegen Kostenfallen am Mobiltelefon ist die baden-württembergische Landesregierung einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Initiative von Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit großer Mehrheit zu. Verbraucher sollen demnach selbst entscheiden können, welche Drittanbieter über ihre Mobilfunkrechnun gen Leistungen abrechnen dürfen und welche nicht. Nun ist der Bund am Zug.

Bisher gab es zwar schon die Möglichkeit einer kostenfreien Drittanbietersperre. Aktivierte der Nutzer diese, konnte er kostenpflichtige Dienste eines Dritten aber auch wissentlich nicht mehr buchen und die Bezahlfunktion seines Handys oft nicht mehr nutzen. Es sei ein Ganz-oder-gar-Nicht gewesen, sagte Hauk unserer Zeitung: „Mit der Neuregelung haben wir eine gute Zwischenlösung für den Verbraucher gefunden.“

Kostenfallen am Handy haben zugenommen

Der Minister hatte die selektive Sperre für ausgewählte Anbieter vorangetrieben, weil die Zahl der Kostenfallen und Abbuchungen unseriöser Dienste nach Angaben seines Ressorts zugenommen hatte. Dass Verbraucher durch das ungewollte Antippen eines Werbebanners im Internet oder in Apps einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, dürfe nicht sein, sagte Hauk: „Die Betroffenen merken oft erst, dass sie eine kostenpflichtige Leistung bestellt haben, wenn sie unbekannte Posten auf ihrer Mobilfunkrechnung entdecken.“ In den meisten Fällen stehen dort Begriffe wie Mehrwertdienst, Premiumdienst oder Drittanbieter.

Das rechnungsstellende Unternehmen – der Mobilfunkanbieter – zieht den Betrag dann ein, ohne die Forderung des Drittanbieters auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das sogenannte WAP-Billing soll nun nach Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags nicht mehr möglich sein. Es kann auf Wunsch des Verbrauchers aber wieder eingeschaltet werden.