Vor dem Böblinger Amtsgericht steht eine junge Frau: Sie muss für drei Jahre ins Gefängnis – ohne Bewährung. Einen Rentner aus Renningen hat sie um sage und schreibe 264 000 Euro betrogen – und ihn damit ruiniert.
So etwas hat selbst Richter Ralf Rose in seiner langjährigen beruflichen Praxis am Amtsgericht Böblingen selten erlebt. Angeklagt war am Dienstagvormittag eine seit fünf Monaten in Untersuchungshaft befindliche 19-Jährige in einem besonders schweren Fall des Betrugs – und im Saal und vor der Tür versammelten sich im Verlauf des Verfahrens aus Richtung Bahnhof immer mehr Angehörige und Bekannte – einem Kripobeamten zufolge rund 50 an der Zahl . Einige davon besetzten neben einer Schulklasse aus Holzgerlingen die letzten freien Plätze im Gerichtssaal und sorgten vor der Urteilsverkündung für solch eine aufgeladene Atmosphäre, dass neben den ohnehin anwesenden Justizvollzugsbeamten auch Polizisten vom benachbarten Revier in Saal und Flur Stellung bezogen.
Aber auch die Schadenshöhe des ergaunerten Geldes von 264 100 Euro sprengte den üblichen Rahmen. „Solche Summen haben wir normalerweise eher am Landgericht bei Wirtschaftsprozessen“, weiß der Jurist.
Mitleidsmasche verfängt: Rentner geht erfundenen Schicksalen auf den Leim
Zwischen August und November 2022 hatten die Angeklagte und zwei Komplizinnen einen Renninger Rentner mit erfundenen Krankenschicksalen um fast den gesamten Erlös aus seinem vorher aus anderem Anlass durchgeführten Wohnungsverkauf erleichtert. Immer wieder fuhr der Geschädigte mit den aus Rumänien stammenden Frauen, die ihn am Leonberger Bahnhof unter falschen Namen um Hilfe angebettelt hatten, zur Bank und plünderte für angebliche Herztransplantationen und Gehirnoperationen sukzessive sein Konto. Erst einer aufmerksamen Bankmitarbeiterin in Böblingen war es zu verdanken, dass nach Einschaltung der Polizei nicht auch der letzte Rest Bargeld in undurchschaubaren Kanälen verschwand. „Hier geht es um organisierten Bettelbetrug“, brachte es der ermittelnde Kriminalbeamte vor Gericht auf den Punkt – ausgehend von der Angehörigen einer mobilen ethnischen Minderheit, die sich regelmäßig in der Stuttgarter Klett-Passage trifft.
Lügengebäude bricht zusammen: Der Richter gratuliert zur „Wunderheilung“
Die Angeklagte, Analphabetin, aber mit offenkundig mehr Deutschkenntnissen als zugegeben, räumte zwar ihre Mitwirkung am Tatgeschehen ein, versuchte sich aber selbst als Opfer zu stilisieren und mit Tränen das Mitleid des Schöffengerichts zu erheischen. Gleichzeitig flogen mitunter drohende Gesten von männlichen Begleitern aus dem Publikum zur Anklagebank. Mittendrin: die Schulklasse aus Holzgerlingen.
Ihre Cousine, die im Leonberger Raum als Prostituierte arbeite, habe sie unter falschen Versprechungen eines Küchenjobs mit nach Deutschland genommen und gezwungen, am Betrug mitzuwirken, erklärt die Angeklagte vor Gericht. Schilderungen, die nach der Aussage des Geschädigten wie ein Kartenhaus in sich zusammenfielen.
„Sie spricht doch Deutsch“, erklärte der frank und frei und habe auch bei der Schilderung verschiedener Krankengeschichten das Wort geführt. Die waren teils so abenteuerlich wie im Fall ihrer angeblichen Gehbehinderung, sodass sich selbst Ralf Rose eine sarkastische „Gratulation zur Wunderheilung“ angesichts der quicklebendig aufgelaufenen Angeklagten nicht verkneifen konnte.
Einzig ihre persönliche Bereicherung stand nicht zur Debatte; sie empfing zwar als Beifahrerin im Auto jeweils Geldumschläge durch den älteren Herrn, deren Inhalt allerdings wanderte dann offensichtlich in ganz andere Kanäle – und wird wie in vergleichbaren Fällen wohl auf Nimmerwiedersehen verschwunden bleiben. Der übertölpelte Rentner dürfte keine Aussicht haben, sein Geld je wiederzusehen.
Keine positive Sozialprognose
„Der Sachverhalt stimmt genauso wie angeklagt“, fasste der Staatsanwalt schließlich zusammen. Zwar sehe er durchaus die mehrfache Tragik der auch in Rumänien diskriminierten Minderheit samt frühzeitig abgebrochener Schule der Angeklagten wegen Hilfsarbeiten in der Familie – doch sei man dann hier in Deutschland auf ein gutgläubiges Opfer getroffen, das die Angeklagte als „eines der kleinsten Rädchen im System dieser Masche“ ausnehmen konnte wie eine Weihnachtsgans. Dies unterstreicht auch eine Aussage des Opfers: Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er denn immer noch glaube, was ihm die Täterinnen gesagt hatten, meinte der gelackmeierte Renninger: „Die Möglichkeit besteht.“
Wenig hilfreich waren die Ausführungen der sprachlich aus dem gleichen Kulturkreis stammenden Wahlverteidigerin, die im Wesentlichen die Einlassungen der Angeklagten wiederholte und auf Jugendstrafrecht sowie Bewährung plädierte, während der Pflichtverteidiger sich schon mit der von der Kollegin angesprochenen positiven Sozialprognose schwer tat.
Der Geschädigte hat sein ganzes Vermögen verloren
Das Gericht sah keinen Anlass zur Milde und blieb mit drei Jahren Haftstrafe ohne Bewährung nur drei Monate unter der Forderung vom Staatsanwalt. Zwar war auch Ralf Rose und den Schöffen klar, „dass es Hintermänner gibt“, doch allein schon angesichts der immensen Schadensumme könne von einer Reifeverzögerung bei der Täterin keine Rede sein. „Der Geschädigte hat sein ganzes Vermögen an Sie verloren“, bekräftigte Rose auch mit Blick hin zum zahlreichen Anhang der Angeklagten im Saal. „Die Familie ist keine Stütze, sondern eher kriminogener Faktor“, so seine Schlussbemerkung, die wohl keinen Beteiligten am Ende der mehr als dreistündigen Verhandlung wirklich erstaunte.