Wieder sitzt Hussein K. im Gerichtssaal. Foto: dpa

Erst die Berichte über den Mord an der Dreisam haben dem ersten Opfer von Hussein K. die Augen geöffnet. Es ging wohl auch bei dem Überfall auf sie nicht um Raub, glaubt sie heute.

Freiburg - Die Verurteilung durch das Jugendgericht von Korfu lautet auf versuchten Mord und Raub. Heute ist sich das damalige Opfer aber sicher, dass es Hussein K. nicht um Geld oder das Handy ging. „Wie ein Tier“ sei der Mann in jener Mainacht des Jahres 2013 auf der Strandpromenade hinter einem Auto hervorgesprungen und habe sich auf sie gestürzt. Heute ist die damals 20-jährige Studentin Spiridoula C. davon überzeugt, „dass er etwas von mir wollte“. Klar wurde ihr das aber erst, als sie von dem Sexualmord an der Freiburger Studentin Maria L. erfuhr. Auch er soll auf das Konto von Hussein K. gehen. Seit September steht er deshalb vor dem Freiburger Landgericht.

Das erste Opfer will nicht kommen

Persönlich sagte Spiridoula C. am Dienstag allerdings nicht in Freiburg aus. „Sie ist nicht gekommen“, stellte die vorsitzende Richterin fest. Eine Überraschung ist das nicht. Schon im Vorfeld hatte ihr Vater dem Gericht mitgeteilt, dass sie der Ladung aus Deutschland wohl nicht folgen werde. „Ihr geht das damalige Geschehen noch wahnsinnig nach“, sagte der deutsche Polizeibeamte, der sie in Griechenland befragt hat. Psychisch, aber auch körperlich leide sie noch heute unter dem Überfall, bei dem sie fast ihr Leben verloren hätte. Während in Freiburg die Soko Dreisam Ende Oktober 2016 fieberhaft nach dem Täter suchte, musste sich Spiridoula C. in Griechenland einer weiteren Operation unterziehen. Dass der mutmaßlich selbe Täter wieder auf freiem Fuß war, wusste sie nicht. Die zehnjährige Jugendstrafe, die er vom Gericht in Korfu erhalten hatte, war dank einer Amnestie durch die Syrizar-Regierung ohne großes Aufsehen aufgehoben worden. Ende Oktober 2015 war Hussein K. frei und reiste Richtung Deutschland.

Ein böser Verdacht

Nur stockend habe die Frau aussagen können, erklärte der Polizist. Hussein K. habe sie damals zu Boden gestoßen, ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sie dann – als plötzlich Scheinwerfer eines Autos die Szene erhellten – über die Mauer auf den Strand geworfen. Zunächst hatte sich die sportliche junge Frau noch festhalten können. Hussein K. habe ihre Hände gelöst, sie sei den Fels entlang zehn Meter in die Tiefe gerutscht. Ihre Handtasche fand die Polizei am Strand. Es habe nichts gefehlt. Als Hussein K. festgenommen wurde, hatte er eine nasse Hose. Er habe nach dem Opfer gesucht, um ihm zu helfen, sagte er später. Oder wollte er sie vergewaltigen?

Während der Ausführungen des Polizisten muss Hussein K. mehrfach gähnen – nicht demonstrativ, aber unübersehbar. Es sei bloß ein Unfall gewesen, er habe sie aus Versehen gestreift, hat er noch im November gegenüber dem psychiatrischen Gutachter im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg beteuert. Dort war er wegen eines Suizidversuchs untergebracht worden. Auch die Tat in Freiburg schilderte er als Verkettung unglücklicher Umstände. Wegen eines schiitischen Feiertags habe er nichts trinken wollen, doch ein Freund habe ihn zum Alkohol verführt und „wie ein Satan“ auf ihn eingeredet. Zur Tatzeit sei er stockbetrunken gewesen. Auf dem Dreisamradweg habe er sich gerade übergeben wollen, als Maria L. angeradelt gekommen sei. In dieser Situation habe er dann gegen ihr Rad getreten. Warum, wisse er nicht.

Die letzte Whatsapp-Nachricht von Maria L.

Die junge Frau habe geschrien, deshalb habe er ihr den Mund zugehalten, sie gewürgt und zur Dreisam gedrängt. Er habe die bewusstlose Frau nur befingert. Um sie zu vergewaltigen, sei er zu betrunken gewesen. Wenige Minuten davor hatte Maria L. ihre letzte Whatsapp-Nachricht verfasst. „Fahre jetzt heim“, schrieb sie ihren Freunden, die noch bei der Medizinerfete bleiben wollten. „War megaviel los an der Garderobe. Viel Spaß noch. Bis morgen.“

Das Gericht kündigt für das Urteil für den 21. März an

Nach einem halben Jahr nähert sich der Prozess gegen Hussein K. wegen des Mordes an der 19-jährigen Studentin Maria L. an der Freiburger Dreisam dem Ende. Am Freitag stehen das psychiatrische Gutachten und der Bericht der Jugendgerichtshilfe auf dem Programm. Am 9. und 12. März soll voraussichtlich nichtöffentlich plädiert werden. Das Urteil kündigte das Gericht für den 21. März an.

Der Prozess zieht sich hin, weil auch das Alter des Angeklagten geklärt werden muss. Offiziell war er zur Tatzeit erst 17, inzwischen gab er zu, älter, vermutlich 19 zu sein. Die Staatsanwaltschaft ist aber überzeugt, dass er mindestens 22 Jahre alt ist. Damit wäre die Anwendung von Jugendrecht ausgeschlossen. Gestützt wird diese Auffassung durch ein Gutachten, das anhand eines bereits vor der Tat gezogenen Eckzahns erstellt wurde. Altersringe an der Wurzel weisen darauf hin, dass Hussein K. damals zu 99 Prozent zwischen 22,14 und 28,37 Jahre alt war. Diese Methode wurde in einem Strafprozess noch nie angewendet.