Hussein K. wurde im Dreisam-Mordprozess am Freitag zur Höchstrafe verurteilt. Foto: AFP

Am Freitag wurde Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt, aber längst sind nicht alle Fragen in dem Mord an der Studentin geklärt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen den privaten Jugendhelfer des Flüchtlings.

Freiburg - Nach dem Urteil im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter gegen die private Jugendhilfeorganisation Wiese mit Sitz in Freiburg. Es bestehe Betrugsverdacht, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Es seien im Rahmen der Ermittlungen mehrere Zeugen vernommen und Unterlagen eingesehen worden. Dies werde nun ausgewertet. Wie lange das dauern werde, stehe noch nicht fest.

Hier lesen Sie mehr zum Urteil gegen Hussein K.

Die Organisation hatte Hussein K. bis zu seiner Festnahme im Dezember 2016 betreut. Sie hat im vergangenen November eingeräumt, mit den Behörden falsch abgerechnet zu haben. Außerdem habe es für die Unterbringung in einer Pflegefamilie keine behördliche Genehmigung gegeben.

Debatte um Behördenversagen

Hussein K. lebte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bei einer Pflegefamilie in Freiburg, wurde von Wiese betreut und stand unter der Aufsicht des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald.

Wegen der Ermordung und Vergewaltigung einer 19 Jahre alten Studentin im Oktober 2016 in Freiburg ist er am Donnerstag vom Freiburger Landgericht zu lebenslanger Haftstrafe mit anschließender, vorbehaltlicher Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Sein Verteidiger hat angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Der Fall hatte eine Debatte um mögliches Versagen bei der Betreuung und Unterbringung des Flüchtlings ausgelöst. Gegen Behörden wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Die Rechtsaufsicht im Freiburger Regierungspräsidium prüft jedoch, ob im Jugendamt bei der Kooperation mit der Organisation Wiese Fehler gemacht wurden. Das Jugendamt verneine dies, sagte ein Sprecher des Amtes.