Das Urteil gegen Hussein K. ist mittlerweile rechtskräftig. Foto: dpa

Hat die Freiburger Jugendhilfe-Einrichtung, die den Mörder Hussein K. bis zu seiner Festnahme betreute, monatelang zu viel kassiert? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen und spricht von einem Versehen.

Freiburg - Fünf Monate nach der Verurteilung von Hussein K. wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin am Freiburger Dreisam-Ufer schließen sich in einem weiteren Teilkomplex des Falles die Akten. Wie die Freiburger Staatsanwaltschaft bestätigte, werde das Ermittlungsverfahren gegen das Jugendhilfe-Unternehmen Wiese, das den jungen Afghanen bis zu seiner Festnahme betreute, eingestellt. In umfangreichen Ermittlungen habe der Betrugsverdacht nicht erhärtet werden können. „Es gab keine vorsätzliche Täuschung und es ist auch kein Vermögensschaden entstanden“, sagte die Erste Staatsanwältin Martina Wilke.

Dem privaten Träger war vorgeworfen worden, für die Betreuung von Hussein K. über Monate zu viel abgerechnet zu haben. Tatsächlich hatte Wiese beim zuständigen Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald fälschlicherweise die Kosten für eine so genannte „Erziehungsstelle“ geltend gemacht. Hussein K. war zu diesem Zeitpunkt jedoch im Souterrain einer Familie untergebracht gewesen. Demnach dürfte es sich allenfalls um „betreutes Jugendwohnen“ gehandelt haben, was deutlich schlechter honoriert wird.

Kein Fehler im System

Nach fast einem Jahr Ermittlungszeit sind vier Bände und 13 Beiordner mit Unterlagen zu diesem Thema gefüllt. Das Ergebnis entspricht dem, was der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) in Stuttgart als Aufsichtsbehörde von Anfang vermutet hatte: In einer hektischen Zeit, in der hunderte unbegleitete Flüchtlinge untergebracht werden mussten, rutschte das Wort „Erziehungsstelle“ aus Versehen in die Akten. Auch hatte der Fehler offenbar kein System: Bei Wiese gab es insgesamt nur zwei Erziehungsstellen.

Auch entstand dem Kreis kein wirtschaftlicher Schaden. Zwar liegt der Satz für betreutes Jugendwohnen um eine drei- bis vierstellige Summe im Monat niedriger. Allerdings können zusätzliche Leistungen wie die Begleitung des Jugendlichen zum Arzt und Dolmetschertätigkeiten extra abgerechnet werden. Die betreuende Pflegemutter, die selbst afghanischer Herkunft ist, erbrachte einer Vielzahl solcher Dienstleistungen. Bei einer Erziehungsstelle wäre dies pauschal abgegolten gewesen. Eine neue, nun korrekte Rechnung erbrachte für Wiese nun sogar eine Nachzahlung von 1084,69 Euro. Das Unternehmen habe jedoch auf eine Begleichung verzichtet, erklärte die Rechtsanwältin des Familienunternehmens, Karin Schmidt.

Kreisjugendamt arbeitet weiterhin mit Wiese

Man arbeite weiterhin mit Wiese zusammen, sagte der Sprecher des Kreisjugendamtes, Matthias Fetterer. 48 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien dort noch untergebracht. In diesem Jahr seien jedoch keine neuen Jugendlichen hinzugekommen. Es seien auch schlicht keine angekommen und dem Landkreis zugewiesen worden. Nach Ansicht des Freiburger Landgerichts war Hussein K. zum Tatzeitpunkt mindestens 20 Jahre alt und damit nicht mehr minderjährig. Er war im März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine Sicherungsverwahrung wurde unter Vorbehalt angeordnet. Auf eine Revision verzichtete er.