Das Gericht sah in dem Fall das Mordmerkmal „Heimtücke“ als erfüllt an. (Symbolbild) Foto: dpa/Oliver Berg

Ein kleiner Junge wird schlafend im Bett mit 28 Messerstichen getötet - als Täterin wird seine 15 Jahre alte Halbschwester verurteilt. Doch die Richter bleiben mit ihrem Urteil deutlich unter der Höchststrafe.

Detmold - Für den Mord an ihrem dreijährigen Halbbruder ist eine 15-Jährige aus Detmold in Nordrhein-Westfalen zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Detmold blieben damit am Mittwoch unter der Höchststrafe des Jugendstrafrechts, weil das Mädchen voll geständig war, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Prozess fand komplett hinter verschlossenen Türen statt. Der dreijährige Junge war laut Obduktionsergebnis im November 2019 mit 28 Stichen im Schlaf getötet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Motiv für die Tat hätten die Richter in Rivalitäten zwischen den Geschwistern gesehen, sagte der Sprecher. Sie sahen zudem das Mordmerkmal Heimtücke als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung sechs bis sieben Jahre.

Die Eltern waren nicht in der Wohnung, als die Tat passierte. Angehörige fanden schließlich die Leiche des Jungen und alarmierten die Polizei. Die 15-Jährige wurde einen Tag später im etwa neun Kilometer entfernten Lemgo festgenommen. Ein Zeuge hatte sie auf ihrer Flucht entdeckt und die Einsatzkräfte gerufen. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, leistete sie keinen Widerstand und war nach Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft in „ruhiger Verfassung“.