Der zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Thomas Middelhoff bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Foto: dpa

Thomas Middelhoff muss nach seiner Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe in Untersuchungshaft bleiben. Ein weiterer Termin zur Haftprüfung soll in der nächsten Woche stattfinden.

Essen - Der frühere Topmanager Thomas Middelhoff bleibt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorläufig in Untersuchungshaft. Ein weiterer Haftprüfungstermin soll in der nächsten Woche stattfinden, wie am Freitag das Landgericht Essen entschied. Middelhoff werde noch im Laufe des Nachmittags in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Richter hatten den Manager zuvor wegen schwerer Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Das Landgericht hatte zudem wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen Middelhoff erlassen. Middelhoff hat nach Überzeugung des Gerichts den inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzern Arcandor unter anderem durch die Abrechnung privater Flüge um mehr als 500 000 Euro geschädigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.