Ein Junge wird seiner Pflegefamilie im Kreis Ludwigsburg entrissen. Die Pflegeeltern wissen nicht, warum. Die Sozialarbeiterin Marie Werz sagt: Das sei kein Einzelfall.
Marie Werz begleitet eine Pflegefamilie aus dem Kreis Ludwigsburg, die sich öffentlich gegen eine Entscheidung des Jugendamtes wehrt. Die Behörde hatte das Pflegekind der Familie ohne nachvollziehbare Begründung entrissen. Selbst erfahrene Pflegemutter, kennt die Sozialpädagogin Werz die Argumente, die Jugendämter zur Herausnahme von Kindern aus Pflegefamilien – auch im aktuellen Fall der Familie Maier (Name geändert) – anführen: Beratungsangebote abgelehnt und Unterstützung nicht angenommen; das Kind sei entweder zu viel oder zu wenig bei Ärzten gewesen, oder andere Stellen hätten gemeldet, dass etwas nicht stimme. Und häufig stelle sich heraus, dass dies nicht korrekt sei.
Frau Werz, ursprünglich wollten Sie sich nicht zum konkreten Fall im Kreis Ludwigsburg äußern. Sie sagen aber, er sei kein Einzelfall. Was erleben Sie in der Begleitung von Pflegefamilien?
Nachdem ich mit meinen Kontakten von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes und einer anderen akut betroffenen Pflegemama gesprochen habe, möchte ich mich doch zu dem konkreten Fall äußern. Wir alle glauben, dass durch den mutigen Schritt des Pflegevaters das Thema, das in der Öffentlichkeit wie ein Tabu behandelt wird, große Aufmerksamkeit erlangt hat. Nichtsdestotrotz ist in den Menschen, die mit dem Thema „Willkürlichkeit der Jugendämter“ noch nie in Berührung gekommen sind, fest die Meinung verankert, dass „da irgendwas schon gewesen sein wird, sonst hätte das Amt nicht so reagiert“.
Politik muss „die Hilferufe von Pflegefamilien aber auch leiblichen Familien hören“
Was schließen Sie daraus?
Gerade dieser Fall zeigt, dass es an der Zeit ist für Veränderungen im System, dass die Politik endlich die Hilferufe von Pflegefamilien, aber auch der leiblichen Familien hört. Wenn große Zeitungen wie die Stuttgarter Zeitung, die Stuttgarter Nachrichten über einen Beamten berichten, von dem man voraussetzt, dass er sich regelkonform benimmt, aber es auch in seinem Fall keine Kontrolle des Jugendamtes seitens der Fach- und Dienstaufsichtsbehörde, dem Landrat und der Politik gibt, dann müsste jetzt auch der Letzte verstanden haben, dass umgehend für die Jugendämter eine unabhängige, übergeordnete Stelle geschaffen werden muss, um deren Vorgehen und Entscheidungen zu kontrollieren.
Können Sie ein weiteres Beispiel nennen?
Im Bodenseekreis gibt es zwei Gerichte. In einem wird pro Kind entschieden, bei dem anderen muss erfolgen, was das Jugendamt sagt. In einem Fall wurde ein Mädchen nach Ansicht der Pflegeeltern von ihren leiblichen Eltern sexuell missbraucht. Jedes Mal, wenn die Pflegeeltern es von den unbegleiteten Umgängen mit den leiblichen Eltern abholte, war das Mädchen entrückt, in seiner eigenen Welt. Es hatte erbrochen, war apathisch und hat nächtelang geschrien. Die Pflegeeltern meldeten dem zuständigen Jugendamt von Anfang an, dass etwas nicht stimme. Das Amt reagierte nicht. Es gab solange unbegleitete Umgänge mit den leiblichen Eltern, bis die Kinderärztin eine Meldung an das Jugendamt machte. Ab diesem Zeitpunkt gab es nur noch begleitete Umgänge. Da das Kind immer noch massiv auf die Umgänge reagierte, wurde es regelmäßig für die Umgänge krankgemeldet. Die leiblichen Eltern zogen vor Gericht, die Richterin bestand auf die Umgangstermine. Zum Schluss gaben die Pflegeeltern auf, weil sie dieses Kind nicht schützen konnten. Sie sagten: „Wir müssen das Kind der Situation aussetzen. Wir werden hier jeden Monat zum Täter gemacht.“
Es gibt den Kommunalverband für Jugend und Soziales, quasi das Landesjugendamt. Ist das keine übergeordnete Instanz?
Der hat eine tolle Broschüre, die in vielen anderen Bundesländern gezeigt wird. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Wenn ich bei der Vorstellung des Jugendhilfeberichts im Landesjugendamt beim Thema stationäre Jugendhilfe kein einziges Mal das Wort Pflegefamilie höre und auf Nachfrage die Antwort erhalte, Pflegeeltern seien nur ‚Tagesmütter mit Übernachtungsmöglichkeit’, brauche ich mich nicht wundern, wenn es unten nicht funktioniert. Die Pflegefamilie aus dem Kreis Ludwigsburg, über die Sie mehrfach berichtet haben, hat versucht, aus allen Richtungen Hilfe zu bekommen, so auch von der Politik.
Nach Auskunft der Familie hat sich aufgrund der Zeitungsartikel der Bürgerreferent Christoph Noth vom Landessozialministerium gemeldet. Eine wirkliche Hilfe bat Herr Noth nicht an, vielmehr wimmelte er die Familie an die Ombudsstelle in Stuttgart und an das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart ab. Aber auch dort erhielten sie die Antwort, dass weder die Ombudsstelle noch das RP für die Überprüfung der Jugendämter zuständig sind.
„Ein Schlag ins Gesicht, wenn man einen Brief vom Gericht bekommt und nicht weiß, was man falsch gemacht hat“
Die Landesregierung hat ein Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe aufgebaut. Ziel ist die Förderung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten.
Von der Ombudsstelle in Stuttgart wurde berichtet, dass auch sie schon viele Jahre an die Politik herantritt, um eine Veränderung im System zu erwirken. Der Ombudsstelle ist bekannt, dass es keine übergeordnete Stelle für die Jugendämter gibt. Wenn die Fach- und Dienstaufsichtsbehörde, der Landrat selber und die Gerichte die Arbeit ihrer Jugendamtsmitarbeiter nicht überprüfen wollen, dann sind Pflegefamilien dem schutzlos ausgesetzt. Denn im Unterschied zu leiblichen Eltern existiert auch nicht mehr der Schutz von Artikel 6 Grundgesetz, sobald das Pflegekind aus der Pflegefamilie entnommen wurde.
Der Artikel 6 schützt Ehe und Familie und regelt Rechte und Pflichten von Eltern.
Genau das macht das Ganze so schwierig, auch im Fall der Familie im Kreis Ludwigsburg. Das Landratsamt beruft sich darauf, die ehemalige Pflegefamilie sei laut dem Jugendamt nicht in seinen Rechten verletzt, da sie nicht die leiblichen Eltern und auch nicht sorgeberechtigt sind. Somit sind sie weder beim Verwaltungsgericht klageberechtigt noch wurden ihre Rechte als Familie nach Artikel 6 Grundgesetz verletzt.
Welche Folgen hat die Feststellung des Landratsamtes?
Dass Pflegefamilien laut der Auslegung der Behörde keinen gesetzlichen Schutz genießen und immer der Willkür der Jugendamtsmitarbeiter ausgesetzt sind.
Haben sie ein Déjà-vu, wenn Sie diesen Fall verfolgen?
Ich begleite seit 15 Jahren Pflegefamilien, bin zudem selbst Pflegemutter. Aber trotzdem rechnet man nie damit, dass es einen selbst trifft. Es ist ein Schlag ins Gesicht, wenn man plötzlich einen Brief vom Gericht bekommt und nicht weiß, was man falsch gemacht hat. Man fühlt sich hilflos, auch ich als Sozialarbeiterin. Die Berichterstattung aus dem Landkreis Ludwigsburg hat bei uns allen sehr viel an Gefühlen ausgelöst.
„Hilflosigkeit der Pflegeeltern schmerzt“
Können Sie diese beschreiben?
Diese Hilflosigkeit der Pflegeeltern, die in Ihren Berichten schmerzhaft wie ein Satz „Ich weiß was die fühlen, und es tut einfach nur weh“, dem Leser entgegenspringt, ist mit jedem erneuten Artikel hochgekommen. Eine Pflegemutter, die aus Angst vor dem zuständigen Jugendamt ihren Namen nicht nennen möchte, die mit mir zusammen anderen Pflegefamilien in ähnlichen Situationen versucht zu helfen, hat sofort mit dieser Familie Kontakt aufgenommen. Gerade sie, die noch sehr nah an ihrem eigenen Fall zeitlich dran ist, hatte am Anfang große Probleme, sich die Geschehnisse anzuhören und nicht selber wieder in ein Loch zu fallen. Jetzt kommt bald Weihnachten, und für viele Pflegefamilien, die Ähnliches erlebt haben oder noch mitten im Geschehnis stecken, wird es eine Zeit sein, die Erinnerungen und Schmerz aufflammen lassen.
Aktiv für Pflegeeltern
Der Anlass
Familie Maier (Name geändert) aus dem Landkreis Ludwigsburg wollte einem Pflegekind ein Zuhause geben. Vor gut einem Jahr nahm sie das fünf Monate alte Kind auf. Nach einem halben Jahr nahm das Jugendamt das Kind aus der Familie. Ihr wird unter anderem eine „eingeschränkte Feinfühligkeit im Umgang mit dem Kind“ sowie eine „emotionale Übererregung der Pflegemutter“ vorgeworfen. Die Gerichte stützen sich auf den Bericht des Jugendamtes. Das Amt wiederum beruft sich laut dem Oberlandesgericht (OLG) auf „mündliche Stellungnahmen und Warnungen“ der Ärzte. Gleichwohl stellt das OLG fest, dass „keine schriftlichen ärztlichen Berichte vorliegen, die zu Beanstandungen Anlass gäben“.
Die Person
Marie Werz (46) ist Sprecherin der Selbstvertretung für Pflegefamilien in Baden-Württemberg. Die Selbsthilfe von Betroffenen erhielt im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 mehr Bedeutung. Werz ist Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin, Kinderschutzfachkraft und Pflegemutter.