Ein Polizeiauto steht am Montag in Mosbach (Baden-Württemberg) vor dem Landgericht, vor dem der Prozess um einen Doppelmord begonnen hat. Foto: dpa

Die Frau des männlichen Opfers hat am Montag im Prozess um einen Doppelmord in Mosbach auf den Angeklagten eingeschlagen. Die Frau wurde aus dem Gerichtssaal gebracht. Der Angeklagte soll ihren Mann und seine Ehefrau erstochen haben.

Die Frau des männlichen Opfers hat am Montag im Prozess um einen Doppelmord in Mosbach auf den Angeklagten eingeschlagen. Die Frau wurde aus dem Gerichtssaal gebracht. Der Angeklagte soll ihren Mann und seine Ehefrau erstochen haben.

Mosbach - Mit einem Geständnis und einer Attacke auf den Angeklagten im Gerichtssaal hat ein Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) begonnen. Der 51 Jahre alte mutmaßliche Mörder gab am Montag zu, seine Ehefrau und deren angeblichen Liebhaber im Februar mit einem Messer erstochen zu haben. „Ich habe das Messer genommen und bin auf sie zugelaufen“, sagte der Angeklagte. Dann habe er zugestochen.

Als es an der Tür geläutet habe und sein mutmaßlicher Nebenbuhler in die Wohnung gekommen sei, habe er auch diesen getötet. „Ich bedauere das sehr. Ich sage mir: Wäre er doch bloß nicht gekommen.“ Ob die Opfer tatsächlich ein Verhältnis hatten, blieb unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zweifachen Mord vor.

Sohn beschreibt Angeklagten als unberechenbar

Der Sohn des 51-Jährigen beschrieb seinen Vater als aggressiv und brutal. „Ihn konnte man nie einschätzen“, sagte er. „Er hat immer was gefunden, um Streit anzufangen.“ Ständig habe er ihm und der Mutter Gewalt angedroht. Zur Mutter habe er gesagt: „Ich schneid’ dir die Kehle auf.“

Die Stimmung im Gerichtssaal war aufgeheizt. Die Verhandlung musste kurzzeitig unterbrochen werden, weil die Ehefrau des Toten den Angeklagten attackierte. Justizbeamte zogen sie auf den Flur, wo sie laut weinte. Sie hatte mit den Händen auf den mutmaßlichen Täter eingeschlagen.

Ein psychiatrischer Gutachter beschrieb den Angeklagten zwar als narzisstisch, betonte aber: „Es ist keine ins Krankhafte verschobene Persönlichkeit.“ Bei einer Verurteilung sei daher keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nötig. Die Beziehung mit seiner Ehefrau sei als alles andere als gleichberechtigt gewesen. Vielmehr habe er sie als seinen persönlichen Besitz gesehen und immer wieder versucht, sie zu dominieren, sagte der Gutachter. Das angebliche Verhältnis seiner Frau habe der Angeklagte als Kränkung empfunden. Aus seiner Sicht sei es eine Zurückweisung gewesen, die ihr nicht zustehe. Der Mann habe nach außen durchaus charmant sein können, innerhalb der Familie sei er aber ganz anders gewesen. Der Prozess geht am kommenden Montag weiter. Dann gibt es voraussichtlich bereits Plädoyers und Urteil.