Vor dem Amtsgericht Böblingen standen am Mittwoch ein junger Fitnesscoach und seine Mutter wegen des Handels mit Dopingmitteln. Der Prozess gab Einblicke in eine sehr spezielle Welt.
Der Vorsitzende Richter, Werner Kömpf, spricht bei der Urteilsbegründung von „Neuland“ für das Böblinger Amtsgericht. Mit dem Thema Doping haben die Richter dort in der Steinbeisstraße noch nie zu tun gehabt.
Verhandelt wurde gegen einen jungen Fitnesscoach, der mehr als vier Jahre Lang Handel mit unerlaubten Dopingpräparaten betrieben hat und selbst schwer konsumierte. Vor Gericht stand auch seine Mutter. Sie stellte zum Beispiel immer wieder ihr Konto für die Abwicklung zur Verfügung. Oder streckte auch Geld vor, wenn ihr Sohn schneller bezahlen musste, als er durch den Weiterkauf der Präparate flüssig war.
„Ich nehme null, null, null und werde auch nie mehr was nehmen.“
Der Angeklagte vor dem Amtsgericht Böblingen zum Thema Dopingmittelkonsum
Dieses Prozedere wiederholte sich etwa 60 Mal in den Jahren 2020 bis 2024 – Schlusspunkt war eine Hausdurchsuchung in Böblingen in der Wohnung, in der der Angeklagte mit seiner Partnerin zu diesem Zeitpunkt wohnte. Das habe ihm die Augen geöffnet, sagt der Angeklagte, der im Jahr 1997 geboren wurde. Er versicherte: „Seitdem nehme ich null, null, null und werde das auch nie mehr nehmen.“ Eine glaubhafte Aussage, die auch stark in das Urteil eingeflossen sei, wie der Richter später begründete. Fotos des Angeklagten zeigen, dass er einmal deutlich anders ausgesehen hat – eben typisch, muskelbepackt und mit breitem Nacken.
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg ermittelte
Tamoxifen, Oxandrolon, Testosteron, Insulin, teils in der zig-fachen Wirkstoffmenge dessen, was erlaubt ist, stand stets auf der Bestellliste des jungen Angeklagten. Ampullen, Tabletten, Spritzen wurden per Post vornehmlich aus Griechenland verschickt – die Ware war in „Apothekenqualität“, so der Staatsanwalt der baden-württembergischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in Freiburg, die in dem Fall tätig war.
Mehrere Hundert Fälle gehen pro Jahr über den Tisch der Freiburger, Tendenz steigend. Nicht nur, aber auch wegen der Schweizer Nachbarschaft, die sich die Präparate gern mal in Grenznähe nach Deutschland liefern lasse, weil das billiger sei, so der Staatsanwalt. Selbstdoping ist in der Schweiz überdies nicht strafbar. Das geht wohl teilweise sogar soweit, dass dort Selbstdoper ihre Präparate in Laboren testen lassen, um zu wissen, was sie da einwerfen. Das Doping spielt im Spitzen, – sowie im Breiten- und Freizeitsport. Und dort liegt zwar nicht der einzige, aber doch ein Schwerpunkt beim Bodybuilding. Denn klar sei, wer da in der absoluten Spitze mitmischen wolle, komme daran nicht vorbei, erklärte der Anwalt des Angeklagten auf Nachfrage unserer Zeitung. Maik Bunzel ist Experte mit eigener Kanzlei in Cottbus, Kiel und Berlin. Der promovierte Jurist sagt: „Die Frage ist immer, opfere ich Lebenszeit für meinen Erfolg.“ Diese Frage stelle sich vor allem dann, wenn jemand ohne Beratung und Kenntnisse auf dem Schwarzmarkt Mittel bestelle und nicht wisse, was enthalten sei, warnt er.
„Mit Abstand schwerster Fall“
In Böblingen hatte der Freiburger Ermittler bei der Verlesung der Anklageschrift einen harten Job zu erledigen: Das Gesetz sieht es nämlich vor, dass jede Einzeltat verlesen werden muss, mit allen Einzelpräparaten, samt Wirkstoffmengenkonzentration. Und auch wenn der ermittelnde Staatsanwalt derlei Listen sicherlich oft zu Gesicht bekommt, brauchte er im großen Saal des neuen Böblinger Amtsgerichts zwischendurch eine Trinkpause und ein Halsbonbon, um durchzuhalten.
Davor standen Hunderte Stunden von Ermittlungsarbeit der Zollbehörden, die ebenfalls in den Fall eingeschaltet werden – schließlich kam die Ware per Versand nach Deutschland. Eine Stuttgarter Zollbeamtin, die intensiv in dem Fall ermittelte, sagte als Zeugin aus: „Das ist mit Abstand der schwerste Fall.“
Vieles blieb im Dunkeln
Wie der Angeklagte, der nach dem Abitur Fitnessökonomie studierte und eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann absolvierte, an den Lieferanten aus Zypern kam, an wen er die Präparate weiterverkaufte, oder wie die Freiburger Staatsanwälte ihren Ermittlungserfolg landeten, wurde vor dem Amtsgericht allerdings kaum erwähnt. In einzelnen Fällen berichtete der Staatsanwalt davon, dass der griechische Lieferant die Päckchen direkt an Dritte verschickte, aber in den meisten Fällen verbrauchte der junge Mann die Mittel offenbar selbst.
Dennoch versicherte er, heute und auch direkt nach dem Absetzen der Mittel, keine gesundheitlichen Probleme zu haben. Er arbeite auch wieder als Fitnesscoach mit einer eigenen Firma – nur eben sauber mit dem Fokus auf gesunde Ernährung, wie er sagte. Das konnte er dem Richter Werner Kömpf ganz offenbar glaubhaft vermitteln, was bei der Bewertung der Taten eine große Rolle spielte: „Rein optisch, denke ich, sieht so nicht jemand aus, der konsumiert“, meinte Kömpf. Der junge Mann ist heute tatsächlich etwa die Hälfte von früher, nicht dünn, aber schlank und kein „Muskelpaket“ mehr.
Mutter des Angeklagten zeigte Reue
Denn eigentlich wäre bei diesen vielen Taten eine Gefängnisstrafe angesagt gewesen, wie der Staatsanwalt erläuterte. Die Rede war von mehr als drei Jahren. Verurteilt wurde der Mann aber zu zwei Jahren, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem Angeklagten, aber auch der Mutter kam zugute, dass sie vollständige Geständnisse ablegten und keinerlei Vorstrafen haben. Zudem spielten die Fälle über einen relativ langen Zeitraum von vier Jahren und wurden als „minderschwer“ eingeordnet, bis auf ein Fall, bei dem die zulässige Wirkstoffmenge das Erlaubte um das 100-Fache überstiegen hatte. Aber auch dieser Fall wurde nicht gesondert bewertet. Außerdem muss der Angeklagte rund 38 000 Euro bezahlen: Das ist keine Strafe, sondern eine sogenannte Einziehung, also der ungefähre Wert der Ware.
Seine Mutter, eine ausgebildete Finanzlohnbuchhalterin aus dem Raum Heilbronn, wo der Angeklagte derzeit auch mit seiner Freundin lebt, wurde wegen Beihilfe zu 120 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt. Sie sagte vor Gericht: „Ich bereue das, mir wurden die Augen geöffnet.“
Bei dem Urteil folgte der Vorsitzende Richter fast exakt den Eingaben des Freiburger Staatsanwaltschafts, sozusagen des Experten. Dieser wusste ganz augenfällig versiert mit derlei Fällen umzugehen. Er sagte in Richtung des Angeklagten: „Es ist ein ordentlich blaues Auge für Sie.“ Und der Richter machte deutlich: „Wenn Sie nochmal da reingeraten, sieht es anders aus.“
Freiburger Spezialisten
Staatsanwaltschaft
In Freiburg kümmert sich seit dem Jahr 2012 eine eigene Staatsanwaltschaft um das Thema Doping. Nach München richtete Freiburg die zweite Schwerpunktstaatsanwaltschaft dieser Art in Deutschland ein. Die Freiburger arbeiten auch eng mit der Nationalen Doping Agentur zusammen. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert. Dort wurden bereits zuvor Erfahrungen mit der Verfolgung von Dopingstraftaten gesammelt.
Nada
Die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (Nada) ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2002 in Bonn gegründet. Ihr Ziel ist die Bekämpfung des Dopings für saubere Leistung im Sport.