US-Präsident Donald Trump (Mitte) am Montag beim Finale der Meisterschaft im US-College-Football zwischen Alabama Crimson Tide und den Georgia Bulldogs. Foto: AP

Der US-Sondermittler, der eventuelle Verbindungen zwischen Russland und Trumps Wahlkampfteam untersucht, könnte in den kommenden Wochen auch den US-Präsidenten befragen.

Washington - US-Sonderermittler Robert Mueller will einem Zeitungsbericht zufolge bei seinen Untersuchungen der Russland-Affäre auch US-Präsident Donald Trump anhören. Mueller habe Trumps Anwälte über seine Pläne informiert, berichtete die „Washington Post“ am Montag unter Berufung auf eine Person aus dem Umfeld von Trump. Der Präsident könnte in den nächsten Wochen befragt werden. Die Anzahl der Fragen solle beschränkt sein. Mueller geht dem Verdacht nach, dass es während des US-Präsidentschaftswahlkampfs 2016 geheime Absprachen zwischen Russland und Trumps Team gegeben haben soll. Die Regierung in Moskau und Trump weisen dies zurück.

Trumps Anwälte waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der Anwalt des US-Präsidialamts, Ty Cobb, wollte sich nicht dazu äußern. Die Kommunikation mit dem Sonderermittler werde grundsätzlich nicht kommentiert. Auch der Sprecher für den Sondermittler, Peter Carr, lehnte eine Stellungnahme ab.

Weiteren Medienberichten zufolge stünden Trumps Anwälte mit Vertretern des Sonderermittlers wegen einer Aussage von Trump selbst bereits seit Ende Dezember in Kontakt. Dabei sei über Ort und Länge einer Befragung, rechtliche Umstände und Alternativen wie ein schriftliches Interview gesprochen worden, berichtete der Fernsehsender NBC unter Berufung auf drei mit der Lage vertraute Personen.

Die Russland-Affäre belastete Trump bereits vor seinem Amtsantritt vor knapp einem Jahr. Im Raum steht die Frage, ob er oder Personen aus seinem Umfeld erpressbar sein könnten oder sich gesetzeswidrig verhalten haben. Anfang dieses Monats verklagte der Ex-Wahlkampfleiter von Trump, Paul Manafort, Mueller. Er überschreite mit seiner Untersuchung seine Autorität und müsse in die Schranken verwiesen werden.