Durch die amerikanische Verfassung gibt es hohe Hürden für ein Impeachment-Verfahren. Foto: AP

Durch die Vorlage des Mueller-Berichts werden die Rufe nach einer Amtsenthebung des US-Präsidenten Donald Trumps wieder laut. Doch die amerikanische Verfassung macht das Verfahren kompliziert.

Washington - Die Gegner von Donald Trump machen sich nach der Vorlage des Mueller-Berichts neue Hoffnung, dass der US-Präsident durch ein parlamentarisches Impeachment-Verfahren seines Amtes enthoben werden könnte. Ein Impeachment ist allerdings ein sehr komplizierter Vorgang, für den die US-Verfassung hohe Hürden setzt.

Die Verfassung

Bloßes politisches Versagen reicht für eine Amtsenthebung nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ als die Fälle, in denen ein Impeachment erwirkt werden kann. Ob die Anhaltspunkte für den Tatbestand der Justizbehinderung, die Sonderermittler Robert Mueller in seinem Untersuchungsbericht gegen Trump dokumentiert hat, dafür ausreichen, wäre wohl nur in langen juristischen Debatten zu klären.

Das Prozedere

Im ersten Schritt berät der Justizausschuss des von den oppositionellen Demokraten beherrschten Repräsentantenhauses über die mutmaßliche Verfehlung des Präsidenten. Es finden Anhörungen statt, und es werden gegebenenfalls Anschuldigungen ausformuliert. Segnet der Ausschuss diesen „Anklage-Entwurf“ ab, stimmt im nächsten Schritt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell erhoben ist.

Danach kommt es im Senat zu einer Art Prozess mit Zeugenvernehmungen. Am Ende stimmt der Senat über das Schicksal des Präsidenten ab, wobei nun eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Senatoren nötig ist. Im Senat verfügen allerdings Trumps Republikaner über eine knappe Mehrheit. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen müsste also eine erhebliche Zahl von Republikanern mitmachen, damit ein Impeachment-Votum erfolgreich ist - dies ist im Moment nicht abzusehen. Stimmt der Senat für eine Amtsenthebung, ist diese Entscheidung endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.

Die bisherigen Fälle

In der US-Geschichte gab es bislang nur zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten. Beide schlugen fehl, sowohl Andrew Johnson als auch Bill Clinton blieb im Amt. In einem dritten Fall kam der Präsident dem drohenden Impeachment durch seinen Rücktritt zuvor. Dieser Präsident war Richard Nixon, an dessen Watergate-Affäre viel erinnert wird.

Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleitet, weil er sich über die Mitspracherechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungsposten hinweggesetzt haben sollte. Für seine Amtsenthebung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme. 1974 trat Nixon in der Watergate-Affäre zurück, als sich das Impeachment-Verfahren noch im Anfangsstadium befand. Der Justizausschuss hatte eine formelle Anschuldigung des Präsidenten wegen des Lauschangriffs auf die Demokraten beschlossen. Nixons Rücktritt kam aber noch vor der Abstimmung im Plenum des Repräsentantenhauses.

1998 kam es dann zum Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton, weil er seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Anschuldigungen lauteten auf Meineid und Behinderung der Justiz. Die Zweidrittelmehrheit im Senat wurde deutlich verfehlt.