Kevin Großkreutz muss keine Bestrafung wegen der vermeintlichen Döner-Affäre befürchten. Foto: dpa

 Fußball-Nationalspieler Kevin Großkreutz muss nach einem angeblichen Wurf mit einem Döner nicht mehr mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen.

Fußball-Nationalspieler Kevin Großkreutz muss nach einem angeblichen Wurf mit einem Döner nicht mehr mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen.

Köln - Fußball-Nationalspieler Kevin Großkreutz muss nach einem angeblichen Wurf mit einem Döner nicht mehr mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen. „Wir haben kein besonderes öffentliches Interesse festgestellt und den Kläger auf den Privatklageweg verwiesen“, sagte der Kölner Staatsanwalt Daniel Vollmert am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte einen Bericht der Online-Ausgabe der „Ruhr-Nachrichten“.
 
Für die Staatsanwaltschaft Köln sei die Akte Großkreutz damit geschlossen. Großkreutz gehört dem Kader der deutschen Nationalmannschaft bei der WM in Brasilien an.
Der Profi von Borussia Dortmund war zunächst beschuldigt worden, dass er in der Nacht auf den 4. Mai einem 34-Jährigen in der Kölner Innenstadt einen Döner ins Gesicht geworfen haben sollte. Die Kölner Staatsanwalt hatte daraufhin ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Großkreutz eingeleitet. Durch die Ermittlungen konnten die Vorwürfe allerdings nicht erhärtet werden. Das vermeintliche Opfer des Döner-Wurfs hat nun noch die Möglichkeit, Großkreutz zu verklagen.