Der Rettungshubschrauber Christoph 41 soll verlegt werden. Foto: SDMG/Dettenmeyer

Das Land will die Rettungsdienste neu strukturieren. Die Verlegung des Hubschraubers weg vom Krankenhaus Leonberg würde auch die Kommunen im Strohgäu treffen.

Strohgäu - Die Marke von 15 000 ist überschritten. Die am Wochenende in einigen Leonberger Wahllokalen ausgelegten Listen für die Petition „Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!“ hat am Sonntag weit mehr als 2000 Unterschriften eingebracht. Doch noch fehlen knapp 6000 Unterschriften, um das notwendige Quorum von 21 000 zu erfüllen. Dafür bleiben jetzt noch zehn Wochen Zeit.

Weltweite Unterstützung für Petition

Die Petition, die inzwischen weltweit Unterstützer findet, richtet sich an das baden-württembergische Innenministerium. Im Auftrag des Landes hatte ein Münchner Institut eine „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ erstellt. Diese Analyse erhebt statistische Daten und empfiehlt anhand von Rechenmodellen die Verschiebung von Rettungstransporthubschrauber-Standorten.

Diese Verschiebung betrifft auch den Leonberger Standort des Rettungshubschraubers Christoph 41, der von der DRF Luftrettung betrieben wird. Die Maschine soll auf eine Achse zwischen Tübingen und Reutlingen verschoben werden. Just daran entzündet sich nun die Kritik. Denn das würde die notärztliche Versorgung aus der Luft der Menschen in dem bewohnerstarken und verkehrsreichen Ballungsgebiet Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Enzkreis inklusive Pforzheim, Rems-Murr-Kreis sowie Heilbronn deutlich verschlechtern, bemängeln die Petenten in ihrem Schreiben.

Nachbarorte schauen nach Leonberg

Gerade deshalb wird die Diskussion auch in den umliegenden Kommunen verfolgt. „Wir beobachten das Thema aus der Nachbarschaft und haben grundsätzlich ein Interesse an der Erhaltung aller Rettungsmittel, die der Versorgung unserer Bevölkerung dienen“, teilt etwa die Ditzinger Rathaussprecherin mit. „Gerade in der staugeplagten Region Stuttgart kommt der Rettung aus der Luft zur Einhaltung der Hilfsfristen eine besondere Bedeutung zu.“ Die Stadt nimmt deshalb eine klare Position ein. „Überlegungen über eine räumliche Verlagerung des Standorts des Rettungshubschraubers, die eine Verschlechterung der Hilfsfristen nach sich ziehen würden, können wir nicht unterstützen“, heißt es aus dem Ditzinger Rathaus. Der Korntal-Münchinger Bürgermeister Joachim Wolf (parteilos) sagt es ähnlich. „Wir würden es sehr bedauern, wenn der Rettungshubschrauber Christoph 41 von Leonberg abgezogen werden würde. Denn das hätte eine deutliche Verschlechterung in der Notfallversorgung in der Region zur Folge.“

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Das sehen auch die Hemminger so. Ihr Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU) will gar aktiv werden. „Mit Interesse verfolge ich die Diskussion über die mögliche Verlagerung des Hubschraubers – eben wegen der in der Vergangenheit häufiger diskutierten Hilfsfristen in unserem Bereich“, sagt er. „In 80 Prozent der Fälle kommt nach Hemmingen der Hubschrauber aus Leonberg – und nicht der aus Ludwigsburg, der auch als Dual Use Hubschrauber ausgelegt ist. Er steht dem Zentralen Koordinierungszentrum für Intensivtransporte Baden-Württemberg für Verlegungsflüge und den regionalen Leitstellen für Notfalleinsätze zur Verfügung und ist somit weniger greifbar als Christoph 41.“ Der sei nach zweieinhalb Minuten Flugzeit von Leonberg in Hemmingen.

Hemminger Gemeinderat berät nicht öffentlich

Schäfer wollte am Dienstagabend nichtöffentlich die nächsten Schritte im Gemeinderat abstimmen. Dabei hielt er eine öffentlichkeitswirksame Beteiligung an der Online-Petition ebenso für möglich wie eine Resolution im Gemeinderat. „Ich persönlich halte es für wichtig, dass der Hubschrauber am bisherigen Standort stationiert bleibt“, meint der Rathauschef. Der Hemminger Gemeinderat hatte die Einhaltung der Rettungsfristen sowie Daten über deren (Nicht)Einhaltung immer wieder eingefordert – allen voran der SPD-Fraktionschef Wolfgang Stehmer. Damals noch Landtagsabgeordneter, trieb der Politiker bereits vor zehn Jahren das Thema Hilfsfristen voran. Als problematisch galten insbesondere geografisch ungünstig gelegene Kommunen im Strohgäu und Umgebung, wie Gerlingen, Vaihingen/Enz, Eberdingen, Hemmingen und Ditzingen. Auch Stehmer sagt, eine Verlagerung des Standortes Leonberg würde „unsere Ecke schwächen und ist daher nicht gut“.

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In der Diskussion um die zunächst verweigerte Herausgabe von detaillierten Zahlen für einzelne Orte habe der Landkreis ihn stets auf den verstärkten Einsatz des Rettungshubschraubers zur Einhaltung der Rettungsfristen hingewiesen, sagt Wolfgang Stehmer. Der Hubschrauber sei „ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger“: Werde er eingesetzt, sei er „sehr schnell“ am Einsatzort. Der Hemminger befürchtet, dass dessen Einsatz hier künftig gut überlegt werde, wenn er weiter weg sei.

15 Minuten „nicht zufriedenstellend“

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als zehn bis höchstens 15 Minuten vor. Die jüngste Diskussion um die Verlegung des Rettungshubschraubers hat ihren Ursprung in der landesweiten Neustrukturierung des Rettungsdienstplans. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen sei die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt worden, heißt es im Innenministerium. Dieser Umstand sei nicht zufriedenstellend. Mit einer Fokussierung auf zwölf Minuten solle eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreicht werden.

Die Online-Petition https://www.openpetition.de/petition/online/rettungshubschrauber-christoph-41-muss-in-leonberg-bleiben