Feier im Alten Schloss zum Abschluss des Reformationsjubiläums 2017 Foto: LG/Rettig

Landesbischof Frank Otfried July und Stadtdekan Sören Schwesig wollen, dass der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag wird. In Bremen und Schleswig Holstein haben die Parlamanete bereits die Weichen dazu gestellt.

Stuttgart - Das Fest hat Lust auf mehr gemacht. Nachdem der 31. Oktober 2017 anlässlich des Reformationsjubiläums bundesweit kein Arbeitstag war, haben Schleswig-Holstein und Hamburg die parlamentarischen Weichen für den Reformationstag als neuen gesetzlichen Feiertag gestellt. Niedersachsen und Bremen wollen demnächst auch darüber entscheiden.

Die Impulse, die vom Norden ausgehen, sind nun auch im Süden angekommen. Der evangelische Landesbischof Frank Otfried July und der Stuttgarter Stadtdekan begrüßen die Initiative aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die auch vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt wird. Wörtlich lässt der EKD-Rat mitteilen: „Der Reformationstag gewinnt weiter an Bedeutung für das öffentliche Leben in Deutschland. Wir freuen uns über die anhaltenden Impulse des 500. Reformationsjubiläums. Die neue öffentliche Wertschätzung für den Reformationstag steht stellvertretend hierfür.“ Der Rat sei dankbar für die intensiven zivilgesellschaftlichen und parlamentarischen Debatten in mehreren Bundesländern zum Reformationstag. Dringender denn je brauche das Land vor Ort gesellschaftliche Begegnungsräume, in denen Traditionen für die Fragen der Gegenwart im friedlichen Miteinander neu erschlossen werden.

Bischof weiß um die ökomenische Situation

In eine ähnliche Stoßrichtung gehen die Argumente zur Wiedereinführung des Reformationstags als gesetzlichen Feiertag von Württembergs Landesbischof Frank Otfried July: „Ich freue mich darüber, dass nun der Reformationstag in weiteren Bundesländern wieder als gesetzlicher Feiertag eingeführt werden soll oder eingeführt worden ist.“ Weiter sagt er gegenüber unserer Zeitung: „Wohl wissend, dass wir in Baden-Württemberg – auch in der besonderen ökumenischen Situation – eine Reihe von Feiertagen haben, wäre der Reformationstag ein besonderer Fixpunkt. Immerhin hat die Evangelische Kirche vor vielen Jahren die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag akzeptiert, um der Unterstützung der Pflegeversicherung willen.“

Tatsächlich ergebe sich so eine Ballung der Feiertage. Denn auf den evangelischen Reformationstag am 31. Oktober würde dann der katholische Feiertag Allerheiligen am 1. November folgen.

Rückblickend empfindet July noch heute eine große Freude über den 31. Oktober 2017: „Ich habe mich darüber gefreut, dass es im Jahr 2017 möglich war, bundesweit das Reformationsfest als gesetzlichen Feiertag zu begehen. Die überfüllten Gottesdienste an diesem Tag haben gezeigt: Viele Menschen haben Anteil genommen an einem Geschehen, das für die westliche Christenheit, für Europa und darüber hinaus große und bedeutsame Auswirkungen hatte. Die Unterbrechung der Alltäglichkeit durch diesen Feiertag hat den Menschen gut getan und Raum zur Gemeinschaft und neuem Nachdenken gegeben.“

Stuttgart Stadtdekan springt dem Bischof zur Seite

Für Stadtdekan Sören Schwesig wäre die Einführung eines gesetzlichen Feiertages zum Reformationsfest auch ein Dienst an der Gesellschaft und ihren Traditionen. „Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn wir auch in Baden-Württemberg dazu finden würden.“ So ein Feiertag eigne sich sehr gut zum gemeinsamen Innehalten und Nachdenken. Dass im Land die Reformation eigentlich erst im Jahr 1534 durch Johannes Brenz und nicht durch Martin Luthers Thesenanschlag 1517 angekommen ist, stört Schwesig nicht weiter. „Die Sache mit Brenz ist zwar richtig, aber wir müssen uns eben auf ein gemeinsames Datum festlegen. Und das hat Martin Luther vorgegeben.“