Wegen hoher Mieten gehen die Menschen in Städten immer wieder auf die Straße. Foto: imago images/snapshot

Dass Konstanz und Mannheim aus der Mietpreisbremse fallen sollen, sorgt für Unverständnis, nicht nur bei beiden Städten. Kommt nun noch einmal Bewegung in die Diskussion?

Die Grünen im Land treiben die Diskussion um die Mietpreisbremse weiter. Der Landesvorstand der Partei hat jetzt in einer Resolution eine Neujustierung der Kriterien gefordert, die in Baden-Württemberg regeln, in welchen Städten die Mietpreisbremse gilt. „Die Kriterien führen zu Ergebnissen, die in der wirklichen Welt nicht sinnvoll sind“, sagte die Co-Vorsitzende Lena Schwelling. „Wir müssen die Mietpreisbremse so ausgestalten, dass sie wirkt, wo sie nötig ist und dort, wo sie nicht nötig ist, nicht.“

 

Unistädte wie Mannheim und Konstanz sind nicht mehr drin

Der Bund hatte die Mietpreisbremse jüngst bis 2029 verlängert. Die Ausarbeitung, wo das Gesetz greift, liegt bei den Bundesländern. Doch das, was in Baden-Württemberg vorgesehen ist, hatte jüngst für Knatsch in der grün-schwarzen Koalition gesorgt. Denn in dem jüngst veröffentlichten Gutachten, das die Basis für die Jahre 2026 bis 2029 liefern soll, fallen Universitätsstädte wie Mannheim und Konstanz durch das Raster. Ländliche Gemeinden wie Zwiefalten oder Wutach sind hingegen neu aufgenommen. Insgesamt sind zwar mit 130 Kommunen gut 40 mehr in der Mietpreisbremse. Doch der abgedeckte Anteil Bevölkerung sinkt von 36 auf 33 Prozent, weil große Städte fehlen.

Die Grünen im Landtag hatten das Ergebnis kritisiert und zunächst gefordert, drei der fünf im Gutachten zugrunde gelegten Kriterien anzuwenden statt vier. So würde die Preisbremse in mehr Städten gelten. Nach koalitionsinternem Ringen hatte die Landtagsfraktion der Grünen eingelenkt, aber durchgesetzt, dass die Oberbürgermeister betroffener Städte angehört werden. Diese nicht-öffentlichen Treffen fanden jetzt statt. Eine Sprecherin der Stadt Konstanz sagte, Oberbürgermeister Ulrich Burchardt (CDU) habe dort bekräftigt, in Konstanz könne von einer Entspannung am Wohnungsmarkt keine Rede sein.

Konstanzer OB fordert Landesregierung zum Handeln auf

Der Konstanzer Gemeinderat hatte bereits nach Bekanntwerden der Ergebnisse das Land aufgefordert, „die tatsächlichen Gegebenheiten in Konstanz bei der Gebietskulisse fachlich belastbar zu berücksichtigen“ und „Konstanz weiterhin als Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt einzustufen, um notwendige Instrumente der Gegensteuerung zu erhalten“. Das Gutachten bildet nicht nur die Grundlage für die Mietpreisbremse, sondern auch für die Verordnung zur Kappungsgrenze, die die Erhöhung von Bestandsmieten regelt, und die Kündigungssperrfrist, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränkt.

Eine Auswertung des Bundestags auf eine Anfrage der Linken untermauert die Einschätzung der Städte. Sie zeigt, dass sich der Anstieg der Mieten nach Einführung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg noch verstärkt hat. Ausgewertet wurden die Jahre 2010 bis 2024. Der Landkreis Konstanz ist mit einem Anstieg der Angebotsmieten von 98,4 Prozent trauriger Spitzenreiter. Die Linke wäre eigentlich für noch radikalere Eingriffe. „Aber solange wir noch keinen bundesweiten Mietendeckel haben, muss die Mietpreisbremse wenigstens überall da gelten, wo es rechtlich möglich ist“, sagte Landessprecherin Sahra Mirow.

Grüne wollen Landeswohnraumgesellschaft

Die Grünen wollen zumindest den Umstand heilen, dass große Städte nicht mehr von der Mietpreisbremse erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass Städte wie Mannheim und Konstanz wieder in den Katalog kommen“, sagte Schwelling und in Richtung Koalitionspartner: „Wir haben die Hoffnung, dass die CDU noch einmal einlenkt.“ Neben der Idee, weniger Kriterien anzuwenden, hielten die Grünen es auch für denkbar, die alte Verordnung um ein Jahr zu verlängern, um andere Lösungen zu finden. Im Entwurf für ihr Wahlprogramm sprechen sich die Grünen unter anderem für eine Landeswohnraumgesellschaft aus. „Wohnungen in öffentlicher Hand sind die beste Möglichkeit, die Preise zu drücken.“

Die Kritik an den Kriterien ist nicht neu. Schon 2020 hatte für Diskussionen gesorgt, dass beispielsweise Sindelfingen von der Mietpreisbremse erfasst wurde, das benachbarte Böblingen aber bisher nicht.

Bauministerin Nicole Razavi (CDU) hatte die Methodik jüngst in einer Regierungsbefragung im Landtag verteidigt. Die Kriterien seien fachlich anerkannt und würden der verfassungsrechtlichen Sensibilität gerecht. Die Mietpreisbremse sei ein starker Eingriff ins Eigentum. Dass Städte wie Konstanz und Mannheim nicht mehr unter die Mietpreisbremse fielen, zeige vielmehr, dass die Wohnungspolitik des Landes wirke. „Die Methodik werden wir also ganz bewusst beibehalten“, kündigte sie dort an. Ihr Parteikollege, der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU), hat noch eine andere Idee. Mannheim hofft seinem Sprecher zufolge, dass man doch noch zu einem anderen Ergebnis kommen könnte. Und zwar, in dem die Qualität der Daten im Gutachten verbessert wird, um zu einer valideren Einschätzungen zur Situation der Mietmärkte zu kommen. Ob das letzte Wort in der Diskussion also gesprochen ist, wird sich erst nach der Anhörung zeigen. Die dauert noch bis 11. November

Mietpreisbremse

Grundlage
 Die Mietpreisbremse (§556d BGB) regelt, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Angespannte Märkte sieht das Gesetz, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt, die Mietbelastung höher ist als im Bundesdurchschnitt, die Bevölkerung wächst, ohne dass genug gebaut wird und geringer Leerstand besteht. Die Mietpreisbremse gilt bis 2029. Damit sie greift , müssen die Bundesländer vorgeben ,wo sie angewendet wird.

Kriterien
 In Baden-Württemberg werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt: das Verhältnis von Wohnungsnachfrage und Angebot, das Verhältnis von Neubau zur Haushaltsentwicklung, das Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zur Bruttowarmmiete, Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten und die Differenz Bestandsmieten und Angebotsmieten.