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Der Gesetzgeber muss die Reform der Grundsteuer vorantreiben – die Zeit drängt.

Berlin - Im Ringen um eine Reform der Grundsteuer hat der deutsche Föderalismus einen Zustand maximaler Konfusion hervorgebracht. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Steuer weiterhin auf der Basis des Grundstückswerts berechnen lassen. Das tragen fast alle Länder mit, außer Bayern, das für ein flächenabhängiges Modell eintritt. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, den Ländern per Öffnungsklausel selbst die Entscheidung zu überlassen. Weite Teile der Union unterstützen dies, inklusive der Bundestagsfraktion.

Das Verfassungsgericht verlangt eine Entscheidung bis zum Jahresende

Bisher ist nicht klar, ob eine Öffnungsklausel ohne Grundgesetzänderung möglich wäre oder sich andernfalls die notwendigen Mehrheiten dafür finden ließen. Die Zeit drängt, das Verfassungsgericht verlangt eine Entscheidung bis zum Jahresende. Eine Öffnungsklausel würde zu einem Flickenteppich an Grundsteuer-Regelungen in Deutschland führen. Betroffen wären unter anderem Privatpersonen und Unternehmen mit mehreren Immobilien in verschiedenen Ländern. Sofern die verfassungsrechtlichen Bedenken geklärt werden können und sich das Durcheinander anders nicht lösen lässt, sollte sich der Gesetzgeber gleichwohl dazu durchringen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Kommunen bald gar keine Grundsteuer-einnahmen mehr haben werden.