Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Diskriminierung von Ausländern bei der Wohnungssuche scharf kritisiert. Foto: dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Diskriminierung von Ausländern bei der Wohnungssuche scharf kritisiert. Immobilienbesitzer diskriminieren laut einer Untersuchung bestimmte Personengruppen erheblich.

Berlin - „Niemand darf bei der Wohnungssuche allein aufgrund seines Namens benachteiligt werden“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag dem „Spiegel“. „Wenn bei der Vermietung einer Wohnung allein die vermutete Herkunft dazu führt, dass Interessenten von vornherein ausgeschlossen werden, ist das eine rechtswidrige Diskriminierung.“

Immobilienbesitzer diskriminieren Ausländer einer Untersuchung zufolge bei der Wohnungssuche gegenüber deutschen Mitbewerbern teils erheblich. Am stärksten betroffen sind Männer mit türkischen und arabischen Namen sowie ausländische Wohnungssuchende in München, wie eine Datenrecherche des Bayerischen Rundfunks und des „Spiegels“ ergab. Für die Untersuchung hatten die beiden Medien automatisiert 20.000 Anfragen auf Mietwohnungen mit inhaltlich vergleichbaren Bewerbungen von fiktiven Profilen verschickt. Dabei ließen die Namen der vorgeblichen Interessenten auf deren unterschiedliche Herkunft schließen - neben deutschen, türkischen und arabischen wurden auch polnisch und italienisch klingende Namen benutzt.

Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Ergebnis: In etwa einem Viertel der Fälle wurden Bewerber mit türkischem oder arabischem Namen nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen, deutsche Interessenten aber schon. Es verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn Interessenten aufgrund ihrer vermuteten Herkunft als Mieter ausgeschlossen würden, sagte Maas. „Es darf nicht vom Namen abhängen, ob man eine Wohnung bekommt oder nicht.“ Je angespannter der Wohnungsmarkt sei, desto größer sei das Risiko für Diskriminierung, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Wer einen Namen hat, der in den Ohren von Vermieterinnen und Vermietern nicht ‚deutsch genug’ klingt, für den sieht es auf dem Wohnungsmarkt zunehmend schlecht aus.“

Das zeigten Erfahrungsberichte und Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle und anderen Beratungsstellen schon lange. Lüders zufolge gibt es einen Trend, dass „bestimmte Gruppen, Nationalitäten oder Asylsuchende von vornherein in Wohnungsanzeigen ausgeschlossen werden“. Sie rief dazu auf, „das nicht hinzunehmen und sich Unterstützung zu suchen“.