Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) können laut ihre Meinung sagen. Der DIHK aber muss seit einem Gerichtsurteil vom Herbst mit einem Maulkorb leben. Foto: imago stock&people

Dass der DIHK reformiert werden muss, ist unbestritten. Und er soll sich auch wieder öfter zu Wort melden können. Die Meinungen der Minderheiten dürfen dabei aber nicht unter den Tisch gekehrt werden, meint Ulrich Schreyer.

Stuttgart - Das könnte ein Pyrrhussieg gewesen sein. Als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Herbst seine Entscheidung bekannt gab, konnten die Kammerkritiker, die sich im Bundesverband für freie Kammern (BffK) zusammengeschlossen haben, jubeln. Von einem Hammerurteil sprach der Verband, weil die Richter die Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen zum Austritt aus dem Deutschen Industrie und Handelstag (DIHK) verpflichteten. Geklagt hatte ein regionaler Unternehmer. Dieser war der Meinung, der DIHK überschreite seine Kompetenzen bei öffentlichen Auftritten bei Weitem – und die Richter gaben ihm recht.