Das Lernen am Computer soll in den Schulen normaler werden. Foto: dpa, Pressefoto

Der Konstanzer Bundestagsabgeordnete und Vizefraktionschef der Union Andreas Jung ist ein wichtigster Vermittler im Streit um die Bildungspolitik. Er geht für die große Koalition ohne rote Linien ins Vermittlungsverfahren und kommt den Ländern beim Digitalpakt weit entgegen.

Berlin -

Bund und Länder streiten um fünf Milliarden Euro, die über den sogenannten Digitalpakt für die Computerausstattung an die Schulen gehen sollte. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geht es nun darum, ob das Geld überhaupt fließen darf. Baden-Württemberg etwa sieht den Föderalismus in Gefahr. Andreas Jung ist Fraktionsvize der Union im Bundestag und mit dem Thema bestens vertraut. Er startet mit Zugeständnissen ins Vermittlungsverfahren.

Herr Jung, wie gut können Sie mit Winfried Kretschmann?

Ich schätze ihn – hier ist aber entscheidend, dass es bei der Bildungshoheit der Länder zwischen uns gar keine Differenzen gibt. Das ist eine gute Basis, um eine Lösung zu finden. Aber weil wir im Koalitionsvertrag mit der SPD eine Grundgesetzänderung vereinbart haben und das nur mit Grünen und FDP im Bund geht, ist die Lage schwierig.

Ist Kretschmann nicht trotzdem der härteste Widerstandsbrocken?

Das Gegenteil stimmt: Uns verbindet dieselbe föderale Überzeugung. Uns verbindet die Auffassung, dass Bildung Ländersache ist und bleiben soll. Uns verbindet auch die Überzeugung, dass Bundesmittel zum verabredeten Zweck verwendet werden. Ich sehe ihn als Partner und nicht als Brocken.

In der Sache geht der Streit darum, wie breit das Feld abgesteckt wird, in dem der Bund Kommunen und Ländern Finanzhilfen für wichtige Bildungsthemengewähren darf. Wo sehen Sie Kompromisslinien?

Ich fange mal umgekehrt an: Ich bin dagegen, dass bei solchen Verhandlungen jeder erst rote Linien zieht. Wenn jeder seine Position in Stein meißelt, gibt es keine Brücken mehr. Wir brauchen aber welche. Kretschmann hat bei der Anbahnung der grün-schwarzen Regierung im Land einmal Volker Bouffier zitiert. Der war in seinen Koalitionsgesprächen in Hessen auf der Erfolgsstraße, als beide Partner begannen, sich in den Kopf des anderen hineinzuversetzen. Darum geht es jetzt.

Das Geheimrezept: Sich in den Kopf des anderen zu versetzen

In welchen Kopf kriechen Sie dann als Erstes?

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Bayern fürchten, dass es durch diese Grundgesetzänderung zu einer Mitsprache des Bundes bei der Bildung kommen könnte. Das nehme ich sehr ernst. Denn in unserer Fraktion will das auch niemand, der Bund ist nicht der bessere Schulmeister! Als überzeugte Föderalisten sind wir Anhänger der Kultushoheit der Länder. Deshalb müssen wir fragen, woher ihre Abwehrhaltung kommt. Ergibt sie sich allein aus dem, was wir beschlossen haben? Oder speist es sich nicht zu weiten Teilen aus der Interpretation der Beteiligten?

Das müssen Sie erklären.

Was wir im Bundestag beschlossen haben, ist kein Generalangriff auf den Föderalismus. Es knüpft an die bestehenden Regeln des Grundgesetzes an. Schon jetzt sind Bundeshilfen bei Schulinvestitionen für Kommunen möglich, die finanzschwach sind. Der Koalitionsvertrag wollte nur exakt das für alle Kommunen ermöglichen. FDP und Grüne, die wir für die Mehrheit im Bundestag brauchen, haben dann durchgesetzt, dass auch mit diesen Investitionen unmittelbar verbundene Kosten gefördert werden könnten. Wir verstehen das als Sachkosten. FDP und Grüne im Bund haben mit ihrer Parole, jetzt könne der Bund endlich in Köpfe investieren und der Bildungsföderalismus werde aufgebrochen, das Missverständnis verursacht, der Bund könne und wolle Lehrer einstellen. Das ist aber falsch. Maximal geht es um temporäre Qualifizierungsangebote, etwa im Umgang mit digitalen Lehrmitteln. Aber es sind unterschiedliche Interpretationen im Raum. Das müssen wir jetzt ausräumen.

Kretschmann, die Bundestagrrünen und zwei unterschiedliche Sonnensysteme

Es ist ein Unterschied, ob Fördermittel nur an finanzschwache oder alle Kommunen fließen. Wenn der Bund dann auch noch in Leistungsfähigkeit und Qualität des Bildungswesens investieren darf, ist das doch keine Minidifferenz.

Es ist weder unsere Absicht noch hat der Bund die Möglichkeit, den Ländern Auflagen zur Qualität des Schulwesens zu machen. Möglich sind gemeinsame Vereinbarungen mit den Ländern – auch heute schon. Die föderale Ordnung des Grundgesetzes gilt! Wir können in diesem Vermittlungsverfahren auch nicht den Grundsatzstreit über den Bildungsföderalismus auflösen. Das würde das Verfahren überfrachten, denn die grüne Bundestagsfraktion und der grüne Ministerpräsident sind in dieser Frage wie zwei Planeten aus unterschiedlichen Sonnensystemen. Deshalb sollten wir uns darauf konzentrieren, Lösungen zu finden, wie Digitalpakt, sozialer Wohnungsbau und regionaler Verkehr finanziert werden können. Das ist unser Auftrag. Und dazu müssen wir alle Vorschläge ernsthaft diskutieren – auch den Vorschlag, den Digitalpakt ohne Grundgesetzänderung umzusetzen und die Details in einem Staatsvertrag zu regeln. Aber am Ende brauchen wir breite Mehrheiten in Bund und Ländern. Wir wollen dabei auch sicherstellen, dass Mittel dort ankommen, wo sie hin sollen. Nicht in Baden-Württemberg, aber in anderen Ländern haben sich hier in der Vergangenheit bei anderen Programmen Fragen ergeben. Aber es geht um Grundsätze, nicht darum, sklavisch an Formulierungen festzuhalten, die keine Mehrheit im Bundesrat haben.

Wie schnell kann die Schlichtung gehen?

Einige Länder können die Fifty-fifty-Kofinanzierung nicht aufbringen.

Es muss gesichert sein, dass die Mittel ihr Ziel erreichen und dass tatsächlich zusätzlich etwas gemacht wird. Das ist der Grundsatz, über die Einzelheiten sprechen wir jetzt. Wichtig ist: Der Digitalpakt ist von dieser Regel nicht betroffen. Dort entfallen auf den Bund neunzig und auf die Länder zehn Prozent der Kosten.

Können Sie sich vorstellen, dass der Digitalpakt schnell von der Grundgesetzänderung abgekoppelt wird?

Die nächste Bundesratssitzung ist am 15. Februar. Wenn es eine Einigung gäbe, könnte diese also schnell umgesetzt werden. Aber wir haben bewusst keine Frist gesetzt. Im Rückblick muss man sagen: Beim Digitalpakt ging schon zu viel Zeit ins Land. Wir müssen das jetzt hinkriegen.