Das Einkaufen im Internet soll einfacher werden, verlangt das Europaparlament: gleiche Konditionen sollen künftig für alle Käufer gelten, egal ob sie bei in- oder ausländischen Shops bestellen. Foto: dpa

Im digitalen Binnenmarkt sollen in- und ausländische Kunden künftig die selben Konditionen erhalten, fordert das Europaparlament. Bisher tricksen die Online-Händler kräftig.

Brüssel - Beim Einkaufen im Internet sollen EU-Bürger künftig nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Dies wird das Europaparlament an diesem Dienstag vermutlich mit einer breiten Mehrheit beschließen. Die Zustimmung der 28 Mitgliedsländer gilt als Formsache. So ist damit zu rechnen, dass diskriminierende Praktiken beim Online-Shoppen, die im Fachjargon Geoblocking heißen, im Frühjahr 2020 verboten werden.

Derzeit ist Geoblocking weit verbreitet. Findet etwa ein Verbraucher in Belgien auf der Seite eines deutschen Onlinehändlers einen günstigen Kühlschrank, dann kommt es vor, dass er automatisch auf eine belgische Seite umgeleitet wird und mehr Geld für das Produkt zahlen soll. Oder: Ein beliebter Freizeitpark bei Paris verkauft Eintrittskarten im Internet zu unterschiedlichen Preisen – je nachdem, von welchem EU-Land aus ein Interessant im Netz zugreifen will. Oder: Eine Fluglinie bietet das Ticket Stockholm-Stuttgart nur dann günstig an, wenn der Verbraucher auch mit einer Kreditkarte aus Schweden bezahlen will. Kommt dagegen eine deutsche Karte zum Einsatz, fällt die Rechnung automatisch höher aus oder die Buchung wird komplett verweigert.

Verbraucher werden im Onlinehandel benachteiligt

Eine Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 hat ergeben, dass auf 63 Prozent aller Websites Geoblocking-Praktiken angewendet werden. Nur auf 40 Prozent aller Seiten im Onlinehandel können Verbraucher aus allen 28 Mitgliedstaaten zugreifen und einen Einkauf zu Ende bringen, ohne benachteiligt zu werden.

Vor allem bei Urlaubsangeboten sind diese Praktiken besonders häufig: Bei dem Versuch, einen Flug im Netz zu buchen oder ein Auto zu mieten, wurden Verbraucher aus einem anderen EU-Land in 13 beziehungsweise elf Prozent aller Fälle automatisch auf eine andere Seite umgeleitet, ihre Buchung wurde blockiert oder ihnen wurde automatisch ein anderes Produkt angeboten. In einem Drittel der Fälle von Diskriminierungen setzte das Geoblocking ein, als es um die Zustellung der Ware ging. Bei einem Viertel der aufgedeckten Fälle wurde das Bezahlen mit einer ausländischen Kreditkarte verweigert.

Diese Fälle von systematischer unterschiedlicher Behandlung von EU-Bürgern aus den verschiedenen Mitgliedsländern sind ein Beleg dafür, dass der digitale Binnenmarkt in weiten Teilen nicht funktioniert. Damit soll spätestens 2020 Schluss sein. Kunden haben künftig länderübergreifend einen Anspruch, Produkte zu identischen Konditionen kaufen zu können. Außerdem wird geregelt, dass Verbraucher aus dem Ausland elektronische Dienstleistungen, wie zum Beispiel Cloud-Dienste, zu den gleichen Preisen bestellen können wie inländische Kunden. Schließlich gibt es künftig einen Anspruch darauf, bei ausländischen Anbietern direkt Tickets zu erwerben, ohne dabei auf eine Internetseite im Inland umgeleitet zu werden.