Die Digitalisierung von Kunstschätzen stößt schnell an Grenzen (hier eine Szene aus dem Berliner Bode-Museum). Foto: dpa

Das gerade erst novellierte Urheberrecht behindert die Digitalisierung der Museen. Die Grünen im baden-württembergischen Landtag fordern deshalb weitergehende Änderungen.

Stuttgart - Gern wirbt die grün-schwarze Landesregierung damit, dass sie die Digitalisierung von Museen und Kulturstätten fördert. Kinder und Jugendliche sollen durch digitale Angebote für einen Besuch der Einrichtungen begeistert werden. Wie die Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf einen Antrag der Grünen zeigt, gibt es bei den Bemühungen aber ein Hindernis: das novellierte und im März in Kraft getretene sogenannte Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz.

Ihm zufolge können Museen und Archive zwar digitale Kopien von urheberrechtsgeschützten Werke ihrer Sammlungen für ihr digitales Archiv erstellen. Sie dürfen diese ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber aber nicht in digitaler Form öffentlich zugänglich machen. Auch bei Werken unklarer Herkunft gibt es Probleme.

Salomon: Schrankenregelung sinnvoll

Davon betroffen sind vor allem Kunstmuseen. Weil der Aufwand der Rechteklärung hoch ist, bedeutet das in der Praxis, dass derzeit gewöhnlicherweise nur Werke von Künstlern, die seit mehr als 70 Jahren tot sind, digitalisiert und im Internet oder über andere digitale Kanäle präsentiert werden. „Das geltende Urheberrecht blockiert den Museen den Weg für eine moderne, digitale Sammlungspräsentation“, kritisiert Alexander Salomon, der den Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kunst der Grünen-Fraktion leitet.

Eine angemessene Bezahlung der Urheber sei wichtig, sagt der Abgeordnete. Er fordert aber Nachbesserungen nach dem Vorbild der bestehenden Schrankenregelung im Bildungsbereich. Eine solche Regelung beschreibt, wann eine Nutzung geschützter Werke erlaubt ist, ohne dass die explizite Erlaubnis des Rechteinhabers notwendig ist. „Die Kulturinstitutionen brauchen Rechtssicherheit und Entlastungen bei der Bürokratie“, sagt Salomon.

Bauer: Hohe Förderung, aber was bringt es?

Sein Fraktionskollege Manfred Ker n ergänzt: „Gerade digitale Zugänge sind für die Arbeit der Bildungsinstitutionen mit Kindern und Jugendlichen von herausragender Bedeutung. Sie bauen Hürden ab und ermöglichen niederschwelliges kulturelles Lernen.“

Laut Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) plant die Regierung derzeit aber keine Bundesratsinitiative, um die Hürden mit den Bildrechten zu beseitigen. Wie stark das die Digitalisierung abbremst, ist unklar. Das Land hatte im Oktober 2017 das Programm „Digitale Wege ins Museum“ gestartet und sechs Landesmuseen insgesamt 800 000 Euro für die Entwicklung digitaler Anwendungen zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2018 und 2019 kommen weitere 3,1 Millionen Euro hinzu.