Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche steige die Bedeutung solcher digitaler Spuren. Foto: dpa

Daten von Sprachassistenten wie Alexa sollen zukünftig als Beweismittel in Gerichtsprozessen ausgewertet werden dürfen. Doch es regt sich bereits Protest.

Berlin - Die Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig auch Daten von vernetzten Geräten wie dem Sprachassistenten Alexa oder smarten Kühlschränken auswerten dürfen. „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche steige die Bedeutung solcher digitaler Spuren. Derzeit werde das Thema, das auch auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz kommende Woche in Kiel stehe, geprüft, da die Rechtsgrundlage bisher nicht ausreiche. Auch seien datenschutzrechtliche Bedenken zu berücksichtigen.

Das Verbraucherschutzministerium erinnerte an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. „Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden“, sagte ein Sprecher. „Das muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem privatesten Umfeld verwendet.“

Scharfe Kritik kam von den Grünen

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, die Innenminister der Länder wollten kommende Woche in Kiel einen Vorstoß zur Auswertung digitaler Spuren durch die Sicherheitsbehörden unternehmen. Darauf hätten sich die Innenstaatssekretäre von Union und SPD vergangene Woche verständigt.

Scharfe Kritik kam von den Grünen. „Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist“, erklärte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. So stelle sich auch die Frage immer drängender, ob die Auswertung von durch sogenannte Smart-Home-Geräte gesammelten Daten nicht gegen den Grundsatz verstoße, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse. „Denn dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte.“