VW kämpft nach wie vor mit den Folgen des Dieselskandals. Foto: AP

Der Volkswagen-Konzern hat im Abgas-Skandal eine juristische Schlappe erlitten. Er hatte gegen Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Akten Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Karlsruhe - Der Volkswagen-Konzern ist mit Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Akten bei einer Anwaltskanzlei im Zuge des Dieselskandals gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerden laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nicht an. Der Konzern sei nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Volkswagen hat nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde angekündigt, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten zu wollen. Der Konzern begrüße es, dass durch die Entscheidung „Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen“ geschaffen worden sei, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung des Unternehmens nicht geteilt habe, erklärte der Konzern am Freitag in Wolfsburg. VW werde „auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren“, hieß es weiter.