Bei VW wurden laut höchstrichterlichem Urteil unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verwendet. Bisher galten nicht noch geltend gemachte Ansprüche als verjährt, doch tatsächlich muss VW mit weiteren Klagen rechnen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wer als Besitzer eines VW-Diesel jetzt noch klagen will, scheiterte bisher an der Verjährung von drei Jahren. Gerichte eröffnen nun aber einen neuen Weg, durch den sich die Frist auf zehn Jahre verlängert.

Stuttgart - Nach mehreren Gerichtsurteilen steigen die Chancen der Käufer von VW-Dieselautos, trotz eingetretener Verjährung auch jetzt noch Schadenersatzansprüche von dem Konzern zu erhalten. Das Landgericht Ulm sprach dem Besitzer eines VW-Diesel jetzt Schadenersatz von knapp 28 000 Euro zu, obwohl er seine Ansprüche erst nach Ende der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist geltend gemacht hatte.