Die PSE war vor rund einem Jahr vom Stuttgarter Landgericht dazu verurteilt worden, zwei Investmentfonds zusammen rund 47 Millionen Euro zu zahlen. Foto: dpa/Marijan Murat

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen legt das Oberlandesgericht Stuttgart zwei Berufungsverfahren auf Eis. Zunächst soll der Ausgang der Musterverfahren abgewartet werden.

Stuttgart - Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen liegt ein Streit um möglichen Schadenersatz für Anleger der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nun erst einmal auf Eis. Das Oberlandesgericht Stuttgart setzte zwei Berufungsverfahren am Dienstag aus, um zunächst den Ausgang der Musterverfahren in Braunschweig und Stuttgart abzuwarten (Az. 1 U 204/18 und 1 U 205/18). Darin wird derzeit geklärt, ob der VW-Konzern und die Holding Porsche SE (PSE) ihre Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert haben.

Die PSE war vor rund einem Jahr vom Stuttgarter Landgericht dazu verurteilt worden, zwei Investmentfonds zusammen rund 47 Millionen Euro zu zahlen (Az. 22 O 101/16 und 22 O 348/16). Das Unternehmen ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründet hält. Die Kläger legten ebenfalls Rechtsmittel ein, weil sie mehr Geld wollen.