Einsatz in Zuffenhausen: 190 Polizisten und Staatsanwälte durchsuchten im April mehrere Geäbude von Porsche, darunter auch die Zentrale. Foto: dpa

Porsche und Daimler befinden sich sich wegen des Vorwufs von Diesel-Manipulationen im Visier der Justiz. Beide legten gegen die Sicherstellung von Datenträgern Rechtsmittel ein – doch bei den Richtern dringen sie damit nicht durch.

Stuttgart - Im Rechtsstreit um eine Razzia, bei der 190 Ermittler im April Datenträger von Porsche sichergestellt hatten, musste der Stuttgarter Sportwagenhersteller eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht Stuttgart wies einen Widerspruch von Porsche gegen die Razzia ab und billigte das Vorgehen der Ermittler. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte das Amtsgericht Stuttgart.

Porsche wehrt sich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt das Material sichten, um daraus Unterlagen herauszufiltern, die für die laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal als Beweismittel in Betracht kommen. Porsche will offenbar verhindern, dass die Ermittler durch die Sichtung Einblick in Korrespondenz mit Verteidigern bekommen, die rechtlich geschützt ist und auch nicht für Beweiszwecke genutzt werden darf. Sie kann allerdings Einblicke in die Verteidigungsstrategie geben. Ursprünglich hatte Porsche gegenüber den Ermittlern angekündigt, den vollumfänglichen Widerspruch auf die Korrespondenz mit den Anwälten zu beschränken, zog diese Aussage später aber wieder zurück. Nach Informationen unserer Zeitung drängen die Porsche-Anwälte darauf, die Unterlagen gemeinsam mit den Ermittlern zu sichten. Dafür sehen Ermittler und Amtsgericht jedoch keine Veranlassung.

Durch die Einlegung der Rechtsmittel kann sich die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals beträchtlich verzögern. Bei Daimler etwa zog sich die Auseinandersetzung um die Razzia-Datenträger rund zehn Monate lang hin. Erst nachdem zwei Instanzen zugunsten der Ermittler entschieden hatten, konnte die Justiz mit der Prüfung beginnen, welche Unterlagen sie für nutzbar hält. Vor Beginn der Auswertung muss sie diese in einem weiteren Schritt für beschlagnahmt erklären, wogegen Daimler erneut Rechtsmittel in zwei Instanzen einlegen kann.