So sehen die Fahrverbotsschilder aus. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Seit dem 1. Januar dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in Stuttgart fahren. Doch was heißt das genau? Vier wichtige Fragen und Antworten in aller Kürze.

Stuttgart - In Sachen Diesel-Fahrverbot hat Stuttgart als erste Großstadt den Anfang gemacht. Wichtige Fragen samt Antworten zum Thema in aller Kürze finden Sie hier.

Für wen gilt das Verbot?

Seit Jahresbeginn dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter (auch wenn sie die grüne Umweltplakette haben)) nicht in Stuttgart fahren. Für Stuttgarter gilt eine Übergangsfrist bis 1. April. In Stuttgart und Region sind rund 72 000 Autos betroffen. Die Norm ist im Fahrzeugschein vermerkt. Infos: www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Wo gilt das Verbot?

Das Verbot erstreckt sich ohne Ausnahme über das gesamte Stadtgebiet. Konkret: Ab dem Ortschild „Stuttgart“ ist das Fahrverbot gültig, auch wenn das Fahrtziel nur in einem Außenstadtbezirk wie Zuffenhausen oder Uhlbach liegt. Betroffen sind also nicht nur die Innenstadt, sondern alle Stadtbezirke von Uhlbach bis Botnang und von Sillenbuch bis Mühlhausen. Es gilt auch für Fahrten von einer Nachbarstadt in einen der Außenstadtbezirke oder von einem der Außenstadtbezirke in eine Nachbarstadt. Ausnahmen: Hafenbahnstraße zwischen B 10 und Obertürkheimer Straße; Heerstraße, Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A 8; B 10 und B 27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim

Gibt es Ausnahmen?

Handwerker, Lieferverkehr und soziale und pflegerische Hilfsdienste dürfen trotzdem fahren. Andere wie Schichtdienstler oder Dialysepatienten können Ausnahmen beantragen. Weitere Infos gibt es unter 07 11 – 2 16 – 3 21 20.

Wer gewährt Ausnahmen?

Nur die Stadt Stuttgart. Anträge können nur persönlich an die zentrale Stelle in der Jägerstraße 14 oder per Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gerstellt werden. Bisher gab es 3663 Anträge. Rund 1500 sind bearbeitet, fast die Hälfte wurde genehmigt.

Alle Informationen zum Thema Fahrverbote lesen Sie hier.