Der Stuttgarter OB Fritz Kuhn attackiert Verkehrsminister Andreas Scheuer scharf. Foto: dpa

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn hält eine automatische Erfassung von Autokennzeichen für bedenklich. Der Verkehrsminister hätte das Dilemma verhindern können, wenn er die Blaue Plakette eingeführt hätte, meint Kuhn.

Stuttgart - Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) bleibt bei seiner Kritik an der automatischen Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Dieselfahrverboten, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgeschlagen hat. Die Bundesregierung habe geglaubt, „die Luftbelastung durch Stickstoffdioxide in den Städten aussitzen zu können“, sagte Kuhn unserer Zeitung. Angesichts immer neuer Urteile zu Fahrverboten und einem möglichen Einlenken der Stadt Darmstadt zu einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerate Scheuer zunehmend unter Zugzwang. „Dies alles hätte vermieden werden können, wenn rechtzeitig eine Blaue Plakette eingeführt worden wäre. Das hätte den Verbrauchern Planungssicherheit gegeben“, sagte Kuhn.

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Auch das Bekenntnis der Bundesregierung zu Hardwarenachrüstungen habe zu lange gedauert, so dass immer noch keine verlässlichen Vorgaben da sind. „Und jetzt kommt der Bundesverkehrsminister und schlägt eine allumfassende, automatisierte Überwachung der Verkehrsteilnehmer vor, um daraus mögliche Verstöße gegen das Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4 und schlechter herauszufiltern. Das halte ich unter Datenschutzgesichtspunkten für sehr bedenklich“, betonte Kuhn.

Ministerium will, dass Daten unverzüglich gelöscht werden

Das Ministerium wehrt sich gegen die Kritik. Der Bund schaffe nur den rechtlichen Rahmen für die Automatisierung bereits bestehender Kontrollmöglichkeiten, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin. Der Bund mache den Kommunen damit ein Angebot, es gehe nicht um die bundesweite Einführung des Verfahrens. Zuständig für die Kontrollen seien die örtlichen Behörden. Zudem gehe es nur darum, Verstöße gegen Fahrverbote für ältere Diesel festzustellen, die Daten müssten dann „unverzüglich“ gelöscht werden.