Wenige Wochen vor dem Fahrverbot für ältere Diesel Foto: dpa

Der Bund will Fahrverbote per Video überwachen und die Nummernschilder scannen. Das ruft Datenschützer auf den Plan. Tatsächlich gäbe es technische Alternativen. Eine wäre sogar ganz einfach.

Stuttgart - Die von den Gerichten verhängten Dieselfahrverbote müssen umgesetzt werden. Aber wie kann das am datenschutzfreundlichsten erfolgen? Die Bundesregierung hat ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem Fahrzeuge samt Fahrer mit Kameras erfasst werden sollen, um das Fahrzeugkennzeichen und die Fahrzeugmerkmale mit den Daten im Zentralen Fahrzeugregister automatisiert abzugleichen. Dafür müssten im Vorfeld alle vom Fahrverbot betroffenen Autos von Händlern oder den Prüforganisationen wie Tüv und Dekra an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Bei einem Treffer würden die Daten an die Verwaltung weitergeleitet. Alle erfassten Daten müssten „unverzüglich“ gelöscht werden. Sollte dies in einigen Fällen nicht so sein, müssten die Daten aber spätestens nach sechs Monaten gelöscht sein.

Variante 1: die elektronische Vignette

Die „elektronische Vignette“, die auch für Pkw die Maut auf Autobahnen von 2019 an durchsetzen soll, basiert ebenfalls auf der automatisierten Erfassung der Kfz-Kennzeichen. In einzelnen Bundesländern wendet die Polizei das Verfahren bereits an. Sie muss beim Aussieben der Daten allerdings hohe Fehlerquoten bereinigen: Eine Anfrage der FDP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag ergab, dass bei einem Testlauf für die automatisierte Kennzeichenerfassung 92,38 Prozent der Nummernschilder nicht richtig erfasst wurden. In Bayern kommt es sogar in 98 Prozent der Fälle zu falschen Treffern, berichtete das Online-Magazin „Buzzfeed“.

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Ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten erklärte, dass technische Alternativen mit dem Bundesverkehrsministerium diskutiert wurden, doch besonders für eine „faire und effiziente“ Durchsetzung des Fahrverbots an einzelnen Straßen habe man keine Alternative gesehen. Der Jurist und Datenschutzexperte Malte Engeler betont hingegen, dass das vorgesehene Verfahren nur verhältnismäßig sei, wenn es keine milderen Mittel der Durchsetzung gibt. Er sagt: „Da wäre eine entsprechende Prüfung meines Erachtens vorher geboten.“

Variante 2: die Funksender

Eine Alternative könnten RFID-Funksender sein, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA seit 1987 verwendet werden. Dabei handelt es sich um Transponder, die hinter der Windschutzscheibe oder an der Nummernschildbefestigung sichtbar montiert werden. In den RFID-Chips könnten die für das Dieselfahrverbot relevanten Fahrzeugdaten gespeichert werden und im Vorbeifahren von Kontrollstationen ausgelesen werden. Ob das in Deutschland rechtlich umsetzbar wäre, ist offen.

Variante 3: Die digitale Vignette

Die Österreicher haben mit der „digitalen Vignette“ seit diesem Jahr für Autobahnen und Schnellstraßen die Kontrolle anders gelöst: Der Fahrzeughalter kann die Vignette online erwerben, die Überprüfung erfolgt über eine frei zugängliche Datenbank der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Jeder kann dort kostenlos online abfragen, ob ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kfz-Kennzeichen tatsächlich über die Vignette verfügt.

Variante 4: Die Blaue Plakette

Die beste Alternative bleibt aus Sicht der Datenschützer die Blaue Plakette, da hier die Fahrzeugdaten nur einmal erfasst und nur fallweise kontrolliert würden. Sie gäbe an, ob ein Fahrzeug die geforderte Abgasnorm erfüllt. Nur dann dürfte das Auto auf Stuttgarter Stadtgebiet fahren. Die Kontrolle der Fahrzeuge wäre einfach: Ein Blick auf die Windschutzscheibe genügt.