Daimler begrüßt die BGH-Entscheidung. Foto: Daimler/ AG

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei verbraucherfreundlich, urteilt der Rechtsanwalt Ralf Stoll aus Lahr. Auch Daimler begrüßt den Richterspruch.

Stuttgart - Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dieselstreit dürfte weitreichende Folgen für die Kläger haben. Aus Sicht der Karlsruher Richter ist das sogenannte Thermofenster, also die temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung, nicht grundsätzlich unzulässig. Sittenwidrig werde es erst, wenn weitere Umstände hinzutreten, die auf eine Täuschung schließen lassen. Das Urteil wurde sowohl vom beklagten Daimler-Konzern als auch von Anwälten der Verbraucher begrüßt.