Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind viele Diesel-Autofahrer verunsichert. Doch Betroffene können auf eine Ausnahmegenehmigung der Kommunen hoffen.
Stuttgart - Für Dieselfahrer wird es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten in Stuttgart eng. Euro-5-Diesel könnten in der Stadt ab dem 1. September 2019 tabu sein. Doch es kann Ausnahmen geben. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie geht es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter?
Das geschriebene Urteil wird laut Pressestelle des Gerichts in etwa zwei Monaten vorliegen. Erst dann ist es gültig. Das Regierungspräsidium Stuttgart muss auf Grundlage des Urteils den Luftreinhalteplan fortschreiben. Dabei sind Fristen für die Anhörung Betroffener wie zum Beispiel der Kommune zu beachten. Ein Fahrverbot mit neuen Schildern für Diesel bis Euro 4 und Benziner bis Euro 2 wäre wohl frühestens im Oktober 2018 möglich, Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt, „Ende 2018“. Das Fahrverbot für Euro-5-Diesel könne laut Hermann Ende 2019 kommen.
Gilt das Urteil auch für andere Städte?
Ja, denn es handelt sich um ein Grundsatzurteil für ganz Deutschland. Überall dort, wo die Grenzwerte überschritten werden und es Luftreinhaltepläne gibt, können Fahrverbote erlassen werden, wenn es kein anderes Mittel gibt.
Gewerbetreibende und Privatperson in Sonderrolle
Gibt es eine Schonfrist?
Für Ausnahmen benötige man wie bei den Plaketten einen Erlass des Verkehrsministeriums, heißt es bei der Stadt. Die Ausnahmegenehmigungen würden dann jährlich überprüft werden. Geschont worden sind bei der Plaketteneinführung zum Beispiel Gewerbetreibende und Privatpersonen, für die eine rasche Ersatzbeschaffung „wirtschaftlich nicht zumutbar“ war, sofern ein Antrag gestellt worden ist. Auch für Härtefälle – Arztbesuche von Dialysepatienten, Schichtdienst ohne Umstiegsmöglichkeit auf Bus und Bahn, Baustellenbelieferung, Werkverkehr, Schwerbehinderte, Einzelfahrten von Wohnmobilen und Schaustellerfahrzeugen – gab es Ausnahmegenehmigungen. 2017 wurden von der Stadt noch 143 erteilt, bei Einführung der Grünen Plakette 2012 waren es 4880.
Gibt es weiter günstige VVS-Tickets?
Das müssen der zuständige Verband Region Stuttgart, Land und Verkehrsbetriebe entscheiden. Es gab Überlegungen, dass die Vergünstigungen mit einem verpflichtenden Fahrverbot enden. Vielleicht denken die Träger nach dem Urteil neu nach.
Gibt es Nachrüstsätze für Diesel?
Autohersteller verweigern sie bisher mit Hinweis auf lange Entwicklungszeiten und hohe Kosten, Zulieferer haben aber Systeme Erfolg versprechend getestet. Eine mögliche Groko in Berlin deutet eine Förderung an. Es gibt Stimmen, die die Hersteller allein in der Verantwortung sehen.