VW muss die Schummelsoftware reparieren. Foto: dpa

EU-weit 8,5 Millionen Fahrzeuge muss VW bis zum Herbst reparieren. Die Kommission und Verbraucherschutzbehörden mahnen zu Tempo und fordern den Konzern auf, sich gegenüber den geschädigten Verbrauchern kulanter zu zeigen.

Brüssel - Im Diesel-Skandal erhöhen die EU-Kommission und die Europäischen Verbraucherschutzbehörden den Druck auf VW. Sie kritisieren, dass das Software-Update von 8,5 Millionen Fahrzeugen in der EU zu langsam gehe. Es seien mittlerweile fast zwei Jahre seit Bekanntwerden der Software-Manipulationen verstrichen. Und „dennoch ist noch immer ein großer Teil der betroffenen Fahrzeuge nicht repariert“, heißt es in einem Schreiben der Generaldirektion Justiz sowie der federführenden niederländischen Verbraucherschutzbehörde ACM an VW-Chef Matthias Müller, das unserer Zeitung vorliegt.

Je nach EU-Mitgliedsland seien erst 30 bis 60 Prozent der betroffenen Fahrzeuge umgerüstet worden. In dem zwei Seiten langen Brief verlangen sie von VW, dass der Konzern zu seinem Versprechen steht, bis zum Herbst alle Fahrzeuge zu reparieren. EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärt: „Alle Verbraucher in der EU dürfen darauf vertrauen, dass sowohl die Verbraucherschutzbehörden als auch die EU-Kommission auf ihrer Seite sind und dass halbe Sachen nicht akzeptiert werden.“

VW wird aufgefordert, den Stand der Umrüstung transparent zu machen. Es wird ein detaillierter Bericht angemahnt, mit dem VW Rechenschaft darüber ablegt, wie weit die Umrüstaktion gediehen ist und was noch zu erledigen ist. In dem Brief pochen die Behörden nicht nur darauf, dass alle Fahrzeuge so repariert werden müssen, dass sie im Einklang mit den Vorschriften der Typgenehmigung sind. Sie verlangen auch eine großzügigere Geste von VW gegenüber den geschädigten Verbrauchern.

Die Kulanzregelung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Zwar ist der Konzern inzwischen zu einer so genannten vertrauensbildenden Maßnahme bereit. Dabei hatte sich der Konzern nach langem Hin und Her durchgerungen, elf Bauteile des Fahrzeugs auf Kulanz auszutauschen, sollten nach dem Update der Schummelsoftware Probleme auftauchen. Dies gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Auto muss dafür zu allen vorgesehenen Inspektionen in einer VW-Vertragswerkstatt gewesen sein. Außerdem ist die Laufleistung beschränkt.

Nun wird die Forderung laut: Die vertrauensbildende Maßnahme solle sich nicht nur auf die elf Bauteile beschränken – auch die zeitliche Begrenzung der Aktion solle überdacht werden. Außerdem solle VW eine förmliche Garantieerklärung abgeben. Damit würde sich der Konzern rechtlich verpflichten, bei Kundenbeschwerden einen Austausch der betroffenen Fahrzeugteile vorzunehmen. Bislang ist es eine Kulanz-Regelung auf rein freiwilliger Basis.

VW reagiert verhalten auf den Vorstoß aus Brüssel. Der Konzern bestreitet, beim Zeitplan zur Abarbeitung des Skandals hinterherzuhinken. Ein Sprecher sagte: „Wir gehen unverändert davon aus, dass wir die Umrüstung bis Herbst abschließen werden.“ Die bisherige Beteiligung der betroffenen Kunden an der Aktion sei sehr positiv. „In Deutschland dürfte bis zum Ende des Monats die Beteiligung bei über 80 Prozent liegen.“ Ähnlich positiv sei das Bild in Ländern wie Österreich, Finnland oder Dänemark. Von den EU-weit 8,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen dürften mehr als fünf Millionen bereits repariert sein.

Im Konzern weist man darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlage innerhalb der EU unterscheide. So ist in Deutschland für die Fahrzeuge der förmliche Rückruf angeordnet. Das heißt: Autohalter müssen ihre Fahrzeuge in die Werkstätten bringen. Wenn sie es nicht tun, riskieren sie das Erlöschen der Zulassung. In Belgien findet dagegen das Update im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme statt. Kunden können daran teilnehmen, müssen aber nicht. Zudem sei für Skoda erst sehr spät, nämlich in diesem Sommer, von den britischen Behörden die Freigabe der Softwarelösung gekommen. Eine weitergehende Kulanz oder gar Garantie lehnt VW ab: „Das Update wird keine nachteiligen Einflüsse auf den Kraftstoffverbrauch oder die Beständigkeit des Motors und seiner Komponenten haben.“