Entweder Diesel-Fahrzeuge werden ausgesperrt – oder Beamte werden eingesperrt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht macht Druck auf die Landesregierung, Fahrverbote für Dieselautos zu verhängen. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzt dem Land eine Frist von 16 Tagen für ein Fahrverbotskonzept. Bleibt es hinter den Erwartungen des Richters zurück, könnten drakonische Schritte folgen.

STUTTGART - Das Verwaltungsgericht Stuttgart übt massiven Druck auf die Landesregierung aus, ihre Planungen für Dieselfahrverbote auszuweiten. In einer Aufklärungsverfügung verlangt das Gericht vom Land, sich bis zum 15. Juli zu erklären, welche Regelungen es in Bezug auf Fahrverbote in Stuttgart treffen werde. Die bisherigen Überlegungen des Landes hatten darauf abgestellt, über Fahrverbote für die besonders zahlreichen Euro-5-Diesel erst später zu entscheiden, da diese laut einer Gerichtsentscheidung ohnehin bis September 2019 von Verboten ausgenommen sind. Bei einem Erörterungstermin machte Richter Wolfgang Kern aber klar, dass er auch für Euro-5-Diesel bereits zum 15. Juli Regelungen über ein Fahrverbot erwartet.

Neben der Einbeziehung von Euro-5-Autos erwartet Kern auch, dass die Bewohner der Stadt Stuttgart nicht pauschal von Verboten ausgenommen werden. Ansonsten ist ihm die Zahl der Ausnahmen zu groß.

Hält sich das Land nicht an die Vorgaben, ist damit zu rechnen, dass das Gericht der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgeben und ein erstes Zwangsgeld gegen das Land von bis 10 000 Euro verhängen wird. Der Richter drohte nach Informationen unserer Zeitung indirekt damit, politische Mandatsträger oder Behördenchefs in Zwangshaft zu nehmen. Er hoffe, dass sein Gericht nicht als erstes Gericht in die Lage komme, über dieses Mittel beschließen zu müssen. Eine Zwangshaft ist rechtlich keine Strafe, sondern ein Mittel zur Durchsetzung, falls Zwangsgelder nicht zum Erfolg führen.