Fahrverbote für Stuttgart sind nicht der Lösungsansatz der CDU Foto: dpa-Zentralbild

In Stuttgart soll es nach dem Willen der Landesregierung nun doch keine Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben. Ein anderer Plan tut sich auf.

Stuttgart - Bei den geplanten Einfahrverboten nach Stuttgart vollzieht die Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) einen Kurswechsel: Statt der Verbote, die Hundertausende ältere Dieselfahrzeuge im Raum Stuttgart betreffen würden, setzen Grüne und CDU nun auf Nachrüstung. Bei der Verhandlung am 19. Juli will man das Stuttgarter Verwaltungsgericht davon überzeugen, dass mit Änderungen bei der Motor-Software älterer Dieselautos der gleiche Effekt erzielt werden kann wie mit Fahrverboten.

CDU bestätigt Kurswechsel

CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart bestätigte unserer Zeitung den Kurswechsel. „Verbote sind nicht der Lösungsansatz der CDU“, sagte er. Er begrüße daher sehr, dass in der Kabinettsvorlage von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) festgehalten werde, „dass Nachrüstung vor Fahrverboten kommt. Das war immer unsere Haltung“, so Reinhart. Nun seien die Automobilindustrie und der Bundesgesetzgeber am Zug, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Nachrüstung zu setzen.

Verhandlungen über Nachrüstung

Mehrere Bundesländer verhandeln derzeit mit der Automobilindustrie darüber, wie der Stickoxid-Ausstoß älterer Dieselfahrzeuge durch Eingriffe in die Motor-Software verringert werden kann. Die EU-Grenzwerte für Stickoxid werden in Stuttgart und mehreren anderen deutschen Städten seit Jahren überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb mehrere Klagen gegen die verantwortlichen Bundesländer eingereicht und fordert Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Dieselfahrzeuge stoßen besonders viel Stickoxid aus.

Auch der Neckartor-Kompromiss wird überprüft

Reinhart begrüßte zugleich, dass das Land angesichts der Nachrüstdebatte auch den Vergleich mit Anwohnern am Neckartor daraufhin überprüfen will, ob das Ziel (weniger Feinstaub) mit geringeren Eingriffen in den Verkehr erreicht werden kann. Laut dem Vergleich muss das Verkehrsaufkommen am Neckartor an Feinstaubalarm-Tagen um 20 Prozent reduziert werden.

Neuer Luftreinhalteplan soll wieder geändert werden

Im neuen Luftreinhalteplan des Landes, der sich in der Anhörung befindet, sind die Fahrverbote noch enthalten. Sie sollen ab 2018 an allen Tagen gelten, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Betroffen wären alle Dieselautos unterhalb der Schadstoffnorm Euro 6. Dieser Plan soll nun aber vom Kabinett so nicht beschlossen werden – es sei denn, das Gericht würde das Land zu solchen Fahrverboten zwingen.