Mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen versucht das Land, weitere Fahrverbote in Stuttgart zu verhindern. Dazu gehören auch Filtersäulen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid ist in Stuttgart überschritten, doch die Belastung geht zurück. Je näher die 40-Mikrogramm-Grenze rückt, desto mehr stellen sich Fragen zu neuen Verboten.

Stuttgart - Anfang April erwartet das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) das entscheidende Gutachten zu der Frage, ob in Stuttgart nach dem Euro-4-Dieselfahrverbot auch eines für Euro 5 ausgesprochen werden muss. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eröffnet dem RP und der Landesregierung neuen Spielraum für die Beurteilung der Lage.

Von der nächsten Fahrverbotsstufe wären in der dafür geplanten kleinen Umweltzone die Stadtbezirke Mitte, Nord, Süd (ohne Kaltental), West und Ost (ohne Frauenkopf) sowie Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen betroffen. In diesem Bezirken sind aktuell 9771 Euro-5-Dieselfahrzeuge gemeldet. Sie könnten bei einem Verbot nicht mehr bewegt werden. Darüber hinaus gibt es in Stuttgart weitere rund 9500 Euro-5-Diesel, in der Region laut Kfz-Innung rund 145 000.

DUH will ganze Stadt als Verbotsgebiet

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) pochte als Klägerin für saubere Luft in der jüngsten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf ein Euro-5-Dieselverbotszone für das gesamte Stadtgebiet. Dabei bezog sich die DUH auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018. Von den Stuttgarter Richtern erhielt sie am 21. Januar Rückendeckung. Erstmals wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro – das höchste gegen eine Landesregierung. Die erklärte, sie wolle dagegen mit einer Vollstreckungsabwehrklage vorgehen.

Das Leipziger Urteil von Ende Februar 2020, das den Luftreinhalteplan für Reutlingen betrachtet, hat die Lage verändert. Der Senat hat die Verhältnismäßigkeit eines Verbots erneut thematisiert und festgestellt, dass es dann unverhältnismäßig sein kann, wenn der Grenzwert (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel) nach einer Prognose „auf hinreichend sicherer Grundlage in Kürze eingehalten werden kann“. Diesen Leitsatz haben die Leipziger Richter nicht konkretisiert. Was bedeutet „in Kürze“? „Das Gericht nennt keine Monatszahl“, so Carsten Tegethoff, der Pressesprecher des Gerichts.

Gericht wird wohl befasst werden

Das Fahrverbot für Euro-5-Diesel soll nach den Plänen des RP vom 1. Juli 2020 an ganzjährig gelten. Doch was geschieht, wenn das neue Gutachten die Einhaltung der 40er-Grenze zum 31.12.2020 voraussagt? Oder bis zum Jahresende zwar 46 oder 44 Mikrogramm ermittelt, die 40 aber nur ein paar Monate später erreicht werden würden? Wäre ein Fahrverbot noch zu rechtfertigen, wenn die EU-Vorgaben einige Monate später sowieso eingehalten würden? „Man muss das Verbot anhand des jeweiligen Einzelfalls prüfen“, so Tegethoff. Das Gericht werde dabei auch „die Entwicklung der Werte in der jüngsten Zeit in den Blick nehmen“.

Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte sind nach starker Abnahme in 2019 in Stuttgart seit Dezember erneut gesunken. An der Messstelle an der Hohenheimer Straße bis Ende Februar von 50 auf 47, am Neckartor von 53 auf 50 Mikrogramm. In der Talstraße wurden bei Sondermessungen Ende 2019 noch 48, in der Pragstraße 55 Mikrogramm ermittelt. Und an fast allen Zusatzmessstellen, auf die die CDU in der Landesregierung 2019 drängte, finden sich unproblematische Werte von um die 20 bis 30 Mikrogramm.

Grüne und CDU blicken auf OB-Wahl

Bei Grünen und CDU in der Landesregierung gilt ein weiteres Fahrverbot kurz vor der OB-Wahl als zu vermeidender Unfall. Auch im Staatsministerium von Winfried Kretschmann heißt es, es sei naheliegend, dass sich bei Gutachten-Werten von 44 oder 45 Mikrogramm die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen werde. Die Regierung würde die Verwaltungsrichter wohl um Konkretisierung ersuchen – und so Zeit gewinnen.

In einem Gutachten begegnet das Regierungspräsidium schon jetzt der DUH-Forderung nach einer stadtweiten Euro-5-Dieselverbotszone. Berechnungen zeigten, dass die Größe der Verbotszone „in den relevanten Bereichen mit prognostizierter Grenzwertüberschreitung keine nennenswerten Unterschiede“ erbringe. Aufgrund der Verhältnismäßigkeit sei daher im nächsten Schritt die kleine statt der stadtweiten Umweltzone ausreichend, heißt es.

RP wirbt für Nachrüstung

RP-Präsident Wolfgang Reimer (Grüne) bekannte sich bei der Kfz-Innung Anfang März als „großer Fan der Nachrüstung“. Wer Hardware zur Abgasreinigung verbaue, senke die Stickstoffdioxidwerte und helfe, ein weiteres Fahrverbot zu vermeiden – und er wird dauerhaft davon ausgenommen.

Die Innung sieht in der Region Stuttgart einen großen Markt. Allein 70 000 Euro-5-Diesel von Volkswagen und Mercedes könnten nachgerüstet werden. Beide Firmen beteiligen sich daran unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 3000 Euro. „Wir brauchen Zeit, um die Kunden zu überzeugen“, sagt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes. Gibt es kein neues Euro-5-Dieselfahrverbot, könnte die Nachfrage allerdings auch schnell zusammenbrechen.