Auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-5 könnten von den Fahrverboten betroffen sein. Foto: dpa

Die grün-schwarze Landesregierung hat nach langem Zögern Fahrverbote für alte Diesel Anfang 2019 in Stuttgart angekündigt. Die Umwelthilfe will vor Gericht mehr durchsetzen.

Stuttgart - Für die grün-schwarze Landesregierung ist es nach dem Eindruck von Prozessbeteiligten schwierig, um Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart herumzukommen. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagte am Donnerstag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land, das Verwaltungsgericht Stuttgart habe die Einbeziehung von Diesel-Autos der Euronorm 5 in die geplanten Fahrverbote angemahnt. Zudem dürfe es keine pauschalen Ausnahmen für Stuttgarter Bürger von den Verboten geben. Resch sprach von einer Frist von zwei Wochen, die das Gericht dem Land setze, um seine Planungen nachzubessern.

Ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums drückte sich vorsichtiger aus. Zwar erklärte auch er, dass das Land nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Euro-5-Diesel in Verbote einbeziehen müsse. Von einer Fristsetzung für eine Überarbeitung der bisherigen Planungen sagte er aber nichts. Der Sprecher verwies auch darauf, dass das Land Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nie ausgeschlossen habe.

Formale Entscheidung steht aus

Das Gericht äußerte sich am Donnerstagabend nicht. Eine formale Entscheidung gab es noch nicht. Das Gericht kann im Extremfall ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen das Land verhängen.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Betroffen sein sollen Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt sind. Ob später auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, will die Landesregierung eigentlich von der Wirkung des geplanten Gesamtpakets zur Luftreinhaltung für Stuttgart abhängig machen, das bis zum Sommer eingetütet werden soll.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht es um die schnelle und vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Der Sprecher des Landesverkehrsministeriums kritisierte, die DUH mache Druck, obwohl noch nicht einmal ein Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt vorliege. Das Land könne zu bestimmten Dingen einfach noch nichts sagen - etwa dazu, ob Anwohner von den Fahrverboten ausgenommen werden sollen und wenn ja, wie lange.

In Düsseldorf und München laufen ähnliche Verfahren

DUH-Geschäftsführer Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Ähnliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung von Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart laufen laut Resch in Düsseldorf und München.

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In Stuttgart geht es auch noch um einen zweiten, verwandten Sachverhalt: die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohner des Stuttgarter Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Der Vergleich verpflichtet das Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu reduzieren. Bislang ist er nicht umgesetzt. Vor Gericht demonstrierten am Donnerstag einige Anwohner mit Plakaten für sofortige Maßnahmen.

Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Diesel-Autos zu sperren.