Auch in Frankfurt sind Fahrverbote für ältere Dieselautos absehbar, das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist aber bisher nicht rechtskräftig. Die Landesregierung greift ein. Können Einschränkungen für Dieselbesitzer noch verhindert werden?
Wiesbaden - Die hessische Landesregierung will Rechtsmittel gegen das Urteil zum Diesel-Fahrverbot in Frankfurt einlegen. Das kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch in Wiesbaden an. Nach der Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts droht den Fahrern älterer Autos im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten geklagt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Landesregierung habe sich entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, erklärten Bouffier und Hinz. Die Entscheidung fordere erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, sagten sie.
Unverhältnismäßig viele Autofahrer seien in Frankfurt betroffen
„Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings halte das Land die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für „nicht hinnehmbar“. „Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten“, erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.
In Hamburg gibt es bereits begrenzte Diesel-Fahrverbote. Für Stuttgart ist ein größeres Fahrverbot zum Jahreswechsel geplant.
Sehen Sie im Video: Fakten zum Dieselskandal:
Von dem Urteil sind zunächst von Februar 2019 an Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein.
In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Verbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten geklagt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Landesregierung habe sich entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, erklärten Bouffier und Hinz. Die Entscheidung fordere erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, sagten sie.
Unverhältnismäßig viele Autofahrer seien in Frankfurt betroffen
„Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings halte das Land die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für „nicht hinnehmbar“. „Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten“, erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.
In Hamburg gibt es bereits begrenzte Diesel-Fahrverbote. Für Stuttgart ist ein größeres Fahrverbot zum Jahreswechsel geplant.
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Von dem Urteil sind zunächst von Februar 2019 an Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein.
In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Verbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt.