Im Luftreinhalteplan für Stuttgart sollten Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel vorgesehen werden (Symbolbild). Foto: dpa

Der Stadt Stuttgart könnte ein weiteres Zwangsgeld drohen, da die Landesregierung noch immer keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel durchsetzen möchte. Das Gerichtsurteil wirft viele Fragen auf.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein weiteres Zwangsgeld angedroht, weil die Landesregierung noch immer keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart vorsieht. Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art, wirft aber wieder einmal viele Fragen zu dem Fall auf. Eine Übersicht:

Was genau hat das Gericht entschieden?

Im Grunde eigentlich nur, dass sich das Land Baden-Württemberg an Gerichtsurteile zu halten hat. Denn die maßgebliche Entscheidung der Richter, um die sich alles dreht, stammt schon aus dem Juli 2017. Damals entschieden sie, dass im Luftreinhalteplan für Stuttgart Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel vorgesehen werden müssen.

Eine Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg, trotzdem sind Euro-5-Fahrverbote bisher nicht geplant. Es gibt sie nur für Diesel mit Euro 4 und schlechter. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb die Vollstreckung des Urteils vom Juli 2017 beantragt und sich damit durchgesetzt - nicht zum ersten Mal. Das Land weigere sich weiterhin ohne tragfähigen Grund, Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel konkret festzulegen, begründeten die Richter.

Was bedeutet das nun?

Das Land muss Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Allerdings hätte es das, wie gesagt, auch vor dieser jüngsten Gerichtsentscheidung schon tun müssen. Die Richter haben nun eine neue Frist bis zum 1. Juli gesetzt. Passiert bis dahin nichts, droht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro - auch das allerdings nicht zum ersten Mal.

Einmal hat das Land im Zusammenhang mit den von der Umwelthilfe angestrengten Verfahren schon 10 000 Euro bezahlt. Ein weiteres Mal ist die Strafe angedroht, aber bisher nicht verhängt worden. Nun droht sie zum dritten Mal.

Heißt das, ab dem 1. Juli dürfen in Stuttgart keine Euro-5-Diesel mehr fahren?

Nein. Bis zum 1. Juli müssen die Euro-5-Fahrverbote nach dem Willen des Gerichts nur in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden. Vor dem 1. September dürften sie nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht in Kraft treten. Die Stuttgarter Richter wiederum haben schon in früheren Entscheidungen den 1. Januar 2020 als Zeitpunkt für ein mögliches Inkrafttreten festgelegt.

Wieso „mögliches Inkrafttreten“?

Weil die Richter gar nicht verlangen, dass jetzt schon definitiv ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel ab dem 1. Januar 2020 festgelegt wird. Der Luftreinhalteplan könnte auch so formuliert werden, dass die Verbote nicht in Kraft treten, wenn bis dahin die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) nicht mehr oder nur noch geringfügig überschritten werden. Nur: Drinstehen müssen sie auf jeden Fall. Warum das Land das nicht so macht, darauf gab es am Dienstag keine Antwort.

Was sagt die Regierung denn dazu?

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will auch weiter keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan schreiben. „Wir legen erst mal Widerspruch ein und schauen, wie das dann behandelt wird, und dann sieht man weiter“, sagte er am Dienstag. Man werde die Linie weiterverfolgen, Euro-5-Fahrverbote nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Land hat eine ganze Reihe von Maßnahmen initiiert, um die Stickoxidwerte zu senken.

Das Verkehrsministerium betonte, man brauche Klarheit darüber, ob das kürzlich geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz nun gelte oder nicht. Es sieht vor, dass Fahrverbote „in der Regel“ unverhältnismäßig sind, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40. Klarheit könne da nur das Bundesverwaltungsgericht schaffen, hieß es. Dort will das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Fall von Reutlingen prüfen lassen. Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und dabei auf den verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter im Jahresmittel verwiesen.

Im Fall Stuttgarts spielte das jetzt hingegen keine so große Rolle. Die Stadt komme Prognosen zufolge auf absehbare Zeit ohnehin nicht unter die 50 Mikrogramm, so dass die neuen Regeln gar nicht relevant seien. Dass unterhalb von 50 Mikrogramm überhaupt keine Fahrverbote mehr verhängt werden könnten, wie das Land argumentiert habe, sei aber auf jeden Fall nicht korrekt, schreiben die Richter.

Und wie lange geht das jetzt so weiter?

Das ist unklar. Was die Androhung und Verhängung von Zwangsgeldern angeht, gibt es laut Gericht jedenfalls keine Grenze. Eine Höchstzahl gebe es nicht. Allerdings könnten je Beschluss auch nicht mehr als 10 000 Euro verhängt werden. Die Kläger sehen von dem Geld, das das Land gegebenenfalls zahlt, auf jeden Fall nichts. Es geht in die Justizkasse - und bleibt damit letztlich beim Land.