In einem ersten Schritt dürfen Diesel der Euronorm 4 in der gesamten Stadt nicht mehr fahren. Offen ist, ob dieses Verbot später auch für Euro-5-Autos gelten wird. Foto: dpa

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich darauf geeinigt, in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel der Euronorm 4 auszusprechen. Außerdem will sie den ÖPNV und die Elektromobilität ausbauen. Kritikern geht die Entscheidung nicht weit genug.

Stuttgart - Das Wort „Fahrverbot“ vermeidet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auch auf dieser entscheidenden Pressekonferenz am Mittwoch, in der die grün-schwarze Einigung auf einen neuen „geschärften“ Luftreinhalteplan für Stuttgart verkündet wird. Es seien „Fahrbeschränkungen“, denn die Autos dürften ja noch fahren, allerdings nicht überall. Vermeiden ließen sich diese Beschränkungen aber „leider“ aufgrund der einschlägigen Gerichtsurteile – vom Stuttgarter Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig – nicht.

Das Fahrverbot kommt – das müssen Sie jetzt wissen!

Und das kommt auf die Autofahrer zu: Von 1. Januar 2019 an gibt es ein ganzjähriges, das gesamte Stadtgebiet Stuttgart (Umweltzone) betreffendes Fahrverbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter. Es kennt eine Reihe von Ausnahmen, etwa für Handwerker, Ärzte, Hebammen, Sozialdienste, bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken) sowie Schichtdienstler, die den ÖPNV nicht nutzen können. Für Anwohner soll das Verbot erst zum 1. April später in Kraft treten, „damit sie länger Zeit haben, sich auf die Lage einzustellen“, betonte der Ministerpräsident. Laut Zahlen des Verkehrsministeriums sind in Stuttgart 30 000 Diesel der Euronorm 4 und schlechter zugelassen, in der Region Stuttgart sind es 106 000. Ältere Benziner, die bisher ebenfalls im Gespräch gewesen waren, sind nun doch nicht betroffen.

Kein Fahrverbot für Euro 5

Vor allem in der CDU-Landtagsfraktion ist man „erleichtert“, so deren Chef Wolfgang Reinhart, dass am Ziel der Vermeidung von Fahrverboten für die Euro-5-Diesel festgehalten worden ist. Das Land ist der Überzeugung, dass die Messwerte beim Stickoxid sich laufend verbessern. Es will die Lage Mitte 2019 nochmals prüfen auf die Frage hin, ob es einen neuen ab 2020 wirkenden Lufteinhalteplan erlassen muss oder nicht. Im Falle, dass die Grenzwerte bei Stickoxiden 2019 noch weit überschritten werden, soll kein „Automatismus“ zu Fahrverboten für Diesel der Euroorm 5 führen. Man werde eine „neue Bewertung der Lage“ vornehmen und wieder verhandeln, heißt es unisono. Sollte es dennoch zu weiteren Fahrverboten kommen, sollen diejenigen Diesel-Euro-5-Besitzer belohnt werden, die ihre Fahrzeuge mit Hardware oder Software auf bessere Emissionswerte nachgerüstet haben. Käme ein Fahrverbot, würde es sie erst zwei Jahre später treffen.

Aber noch glaubt die Landesregierung, die Luft in Stuttgart sauber machen zu können: Mit einem Bündel von Maßnahmen soll das gelingen, allein für eine Verbesserung des ÖPNV und die Förderung der Elektromobilität werde das Land rund 400 Millionen Euro ausgeben, sagte Kretschmann. Zu den Einzelmaßnahmen gehören laut Verkehrsminister Winfried Hermann neue Expressbuslinien, verbilligte ÖPNV-Tickets, ein besseres Parkraummanagement und eine intelligente Verkehrsführung sowie mehr Elektrobusse und ein Ausbau des Schienennetzes. „Wir können den ÖPNV vorantreiben“, so Hermann. Es gehe um saubere Luft, nicht um Fahrverbote.

Fest geschlossen im grün-schwarzen Kabinett sind die Reihen, wenn es um den von Verwaltungsgerichten ausgeübten Druck geht. Zum einen betonte Kretschmann, dass sich die von Journalisten aufgeworfene Frage, ob das Land bereit sei, Zwangsgelder zu zahlen, die ihm das Verwaltungsgericht Stuttgart auferlegen könnte, gar nicht stelle: „Wir kommen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nach.“

Offene Fragen beantwortet Kretschmann zunächst nicht

Innenminister Strobl hatte zuvor betont, dass „die CDU eine Partei des Rechtsstaates“ sei und selbstverständlich höchstrichterliche Urteile akzeptiere, „egal ob wir sie gut oder schlecht finden“. Beobachter werten dies als Hinweis auf München, wo der Freistaat Bayern lieber Zwangsgelder zahlt, als von den Gerichten auferlegte Fahrverbote umzusetzen. Aber auch Strobl denkt gar nicht an die Möglichkeit von Zwangsgeldern – er hält die gefundene Lösung für rechtlich wasserdicht: „In den Verhandlungen schlug die Stunde unserer Juristen“, sagte der CDU-Mann.

Offene Details der Regelung sollen auf Ebene der Ministerialdirektoren geklärt werden, etwa die Frage von Kontrollen oder die, was eigentlich Besitzer von Euro-4-Dieseln jetzt machen sollen: Können sie ihren Wagen auf einem Parkplatz stehen lassen? Oder in der Garage „überwintern“ lassen, bis die Grenzwerte beim Stickoxid wieder in Ordnung sind? Kretschmann gab darauf keine Antwort, sagte nur: „Knödel isst man einen nach dem anderen.“

Worum geht es im Dieselskandal? Unser Video erklärt die wichtigsten Punkte: