Am kommenden Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil in Sachen Dieselfahrverbote verkünden. Foto: dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag seine Entscheidung über Diesel-Fahrverbote auf Dienstag vertagt. Das schürt Hoffnung bei Besitzern von neueren Dieselfahrzeugen.

Leipzig - Die Besitzer neuerer Dieselfahrzeuge nach Euro-5-Norm können darauf hoffen, für längere Zeit nicht von möglichen Fahrverboten betroffen zu sein. Dies ließ das Bundesverwaltungsgericht Leipzig erkennen, das in einer Revisionsverhandlung über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart beriet. Dieses hatte baldige Fahrverbote für alle Dieselautos gefordert, die nicht der neuen Abgasnorm Euro 6 entsprechen.

Nach diesem Urteil würden selbst Autos, die nicht einmal drei Jahre alt sind, „von heute auf morgen aus- und eingesperrt“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Sie dürften nicht mehr in die Stadt einfahren, diese verlassen und auch nicht auf öffentlichen Flächen parken. Korbmacher sieht in einem solchen Dieselverbot einen Konflikt zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Entscheidung auf Dienstag vertagt

Unterstützt wird diese Sichtweise vom Rechtsvertreter des Landes, Wolfram Sandner. „Wenn alles über die Klinge springt, was nicht Euro 6 ist, ist das nicht mehr verhältnismäßig“, so Sandner. Da das Verwaltungsgericht Stuttgart versäumt habe, bei seiner Forderung nach Fahrverboten eine Unterscheidungsmöglichkeit nach dem Fahrzeugalter zu schaffen, sei das Urteil verfassungswidrig.

Der Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, die sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit ihrer Klage auf Fahrverbote vollständig durchgesetzt hatte, sieht dagegen ausreichend Möglichkeiten, die Rechte der Betroffenen zu wahren. Hierzu zählten etwa Entschädigungen betroffener Autofahrer oder die Nachrüstung von Autos mit neuen Abgastechnologien.

Das Gericht in Leipzig will am Dienstag seine Entscheidung bekannt geben.