Wie das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Detail umgesetzt wird, ist noch offen. Die Handwerkskammer macht sich Sorgen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine lange Hängepartie will die Handwerkskammer beim Diesel-Fahrverbot nicht akzeptieren. „Es darf nicht erst eine Entscheidung auf Bundesebene über die Blaue Plakette abgewartet werden“, fordert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.

Stuttgart - „Die Sorge in den Betrieben ist groß, viele sind stark verunsichert“. Mit diesen Worten beschreibt Gerd Kistenfeger, Sprecher der Handwerkskammer Region Stuttgart, die Lage nach dem Beschluss der grün-schwarzen Landesregierung, ab 2018 an Feinstaubalarmtagen Dieselfahrzeuge, welche die Euro-Norm 6 nicht erfüllen, vom Stadtkessel und belasteten Gebieten in Zuffenhausen und Feuerbach auszuschließen. Ab 2020 soll das Verbot für das gesamte Stadtgebiet gelten. Kistenfeger fordert, dass die angekündigten Ausnahmeregelungen rasch ausgestaltet werden. Doch danach sieht es nicht aus.

„Wie das im Detail umgesetzt wird, ist noch offen“, sagt Jana Braun, Sprecherin der Stadt Stuttgart. Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe plane eine Umsetzung, die „so einfach und so transparent wie möglich ist“. Auch im Verkehrsministerium erklärt Sprecher Edgar Neumann: „Die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen wird wie auch die Ausdehnung des Luftreinhaltenetzes derzeit noch ausgearbeitet.“ Zusätzliche Schwierigkeiten, so Braun, bereite der Umstand, dass Land und Stadt auf die Blaue Plakette setzen, die einfacher zu handhaben sei. Dass sie auf Bundesebene durchsetzbar ist, gilt aber als unwahrscheinlich. Der Plan B, eine Regelung mit einem Zusatzschild, sei jedoch „viel schwieriger in der Umsetzung“.

Handwerkskammer will Übergangsfrist

Eine lange Hängepartie will die Handwerkskammer aber nicht akzeptieren. „Es darf nicht erst eine Entscheidung auf Bundesebene über die Blaue Plakette abgewartet werden, bereits jetzt muss für den Fall einer Ablehnung geplant werden“, fordert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Die Betriebe bräuchten rasch „Rechts- und Planungssicherheit“ wegen anstehender Investitionen in den Fuhrpark. Dies betreffe auch viele private Besitzer von Dieselfahrzeugen, so Kistenfeger.

Die Handwerkskammer fordert eine achtjährige Übergangsfrist, das entspreche dem Zeitraum, in dem ein Fahrzeug normalerweise ersetzt werde. „Die Betriebe dürfen nicht gezwungen werden, fast neue Fahrzeuge außer Dienst zu stellen“, sagt Hoefling. Und was die Ausnahmeregelungen angeht, plädiert Kistenfeger für „minimalste Bürokratie“, soll heißen: die Ausnahmegenehmigungen würden am besten per Allgemeinverfügung ausgesprochen. „Es soll am Ende nicht jeder Handwerker aufs Amt müssen. Das kostet unnötig Zeit und Geld“.

Im Rathaus verweist man auf die Aussage von Kuhn

Auch die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart kritisiert, dass Stadt und Land „noch immer keinen Plan dafür in der Tasche haben, wie man mit dem Wirtschaftsverkehr umgehen will“, sagt der Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. So sei völlig unklar, ob es nur Ausnahmen für den Transport oder auch für Fahrten von Dienstleistern zu Kunden gebe. Beide Kammern fordern, in die Planungen eingebunden zu werden.

Im Rathaus verweist man auf die Aussage von OB Fritz Kuhn: „Niemand will Stuttgart lahmlegen“. Es werde „selbstverständlich“ Ausnahmen für die Wirtschaft. Auch bei der Grünen Plakette gibt es bereits Ausnahme- und Härtefallregelungen – etwa für Gehbehinderte oder wenn die Ersatzbeschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist.