Filtersäulen gehören zu den Schritten, mit denen versucht wird, die Stickoxidbelastung am Stuttgarter Neckartor zu senken. Foto: Leif Piechowski/LICHTGUT

Die Landesregierung drängt darauf, das Fahrverbot nicht auf Euro-5-Diesel auszuweiten, wie es die Gerichte fordern. Die Justiz weist aber darauf hin, dass die Urteile weiter gelten. Das Regierungspräsidium sucht einen Weg, das Thema zu lösen.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann erwartet, dass Fahrverbote in Stuttgart nicht mehr nötig werden. Er nehme an, dass sich das Thema auch aufgrund des drastischen Rückgangs der Fahrten erledige, sagte der Grünen-Politiker.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist die Frage der Fahrverbote aber weiter aktuell. Das rechtskräftige Urteil gebe es noch immer, sagte ein Sprecher des Gerichts unserer Zeitung. Darin wird dem Land auferlegt, Fahrverbote in ganz Stuttgart einzuplanen.

Gutachten: Kleines Fahrverbot reicht aus

Im neuen Luftreinhalteplan sind Fahrverbote für Euro-5-Diesel nur für den Fall vorgesehen, dass Prognosen im April ergeben, dass der Grenzwert im Gesamtjahr nicht eingehalten wird. Ein solches Fahrverbot soll zudem nur im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtteilen Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen gelten.

Neue Prognosen hätten ergeben, dass die Wirkung des kleinen Verbots auf vier von sieben Strecken, über die sich die Auswertung erstreckte, besser gewesen sei als die des großen, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer unserer Zeitung. Ein stadtweites Verbot führe dazu, dass wesentlich mehr Fahrer ihre Dieselautos gegen Modelle ersetzen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind. Die Erfahrung zeige, dass sich dann „in kürzester Zeit wieder die gleiche Verkehrsmenge einstellt“. Hingegen führe eine kleine Zone zu etwas weniger Verkehr in diesem Bereich, da sie an den Randbereichen umfahren werde. Dort, wo der Ausweichverkehr hinfließt, seien die Werte ohnehin eingehalten. Die große Zone wäre daher „unverhältnismäßig“, erklärt Reimer.