Der Verwaltungsgerichtshof ordnet Fahrverbote an, das Land will dagegen klagen. Soll man Fahrverbote bereits vorbereiten, obwohl man sie rechtlich als nicht haltbar ansieht?
Stuttgart - Die Ausdehnung flächendeckender Fahrverbote auf Euro-5-Dieselautos sorgt in der Landesregierung weiter für Uneinigkeit. Die obersten Beamten verschiedener Ministerien konnten sich am Mittwoch nicht auf eine Strategie verständigen. Nach Informationen unserer Zeitung sprachen sich die CDU-geführten Ministerien dafür aus, Fahrverbote angesichts der geplanten Klage gegen deren Umsetzung auch nicht vorzubereiten. Das grün geführte Verkehrsministerium dagegen bekräftigte demnach seine Position, flächendeckende Fahrverbote vorzubereiten, allerdings in einer kleinen, nicht die gesamte Stadt umfassenden Zone.
Ursprüngliches Urteil ist von 2017
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt erneut Fahrverbote angeordnet, zugleich aber auf die Möglichkeit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage hingewiesen. Das Land will mit dieser Klage erreichen, dass die Gerichte die tatsächliche Luftbelastung berücksichtigen, die sich den Grenzwerten nähert. Die bisherigen Urteile basieren noch auf einem Urteil vom Juli 2017.