Wer ein altes Diesel-Fahrzeug hat, hat in Stuttgart derzeit das Nachsehen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein Fahrverbot, das auch für die Stuttgarter Außenbezirke gilt, widerspreche dem Grundgesetz, finden die Christdemokraten und führen gleich mehrere Gründe an.

Umleitung durch Stuttgart-Vaihingen

Begründet hatten die CDU-Bezirksgruppen ihren Antrag mit Unverhältnismäßigkeit. In den Filder-Vororten sei die Situation besonders paradox: Jeden Tag würden mehrere Zehntausend Diesel-Autos auf der Autobahn im Abstand von wenigen 100 Metern am Stadtgebiet vorbeifahren. Die auswärtigen Diesel-Besitzer dürften nach Stuttgart in die Park-und-Ride-Parkhäuser fahren. Und die Umleitung der Autobahn führe durch Vaihingen. Aber die Vaihinger und Möhringer Diesel-Besitzer dürfen die kurze Strecke bis zur Autobahn und hinaus aus der Stadt nicht mehr fahren.

Fehlende empirische Basis

„Das ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, die dem Grundgesetz widerspricht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Christdemokraten. Des Weiteren seien die Fahrverbote angesichts der bisherigen Erkenntnisse und fehlender empirischer Basis der EU-Grenzwerte unverhältnismäßig. Und diese Basis für die Flächenfahrverbote in Stuttgart heranzuziehen, die für viele Diesel-Besitzer quasi eine Enteignung bedeute, sei für diesen Eingriff in das Eigentum zu dünn.