Bosch muss Emails und einen Brief herausgeben, die mit dem Dieselskandal in Zusammenhang stehen sollen. Foto: dpa

Wann haben VW-Verantwortliche vom Ausmaß des Diesel-Skandals gewusst? Viel eher, als sie zugeben, meinen etliche Kläger. Beweise dafür vermuten sie in internen Dokumenten des Zulieferers Bosch. Ihre Chancen, dort mal hineinzuschauen, sind nun zumindest gestiegen.

Stuttgart - Der Autozulieferer Bosch muss nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts interne Unterlagen zum Diesel-Abgasskandal bei VW herausgeben. Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, urteilte der zuständige Richter am Freitag. Konkret geht es um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der Zulieferer war in dem Verfahren eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrunde liegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Sie werfen der Holding - und auch VW selbst - vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben. VW und die Porsche SE weisen den Vorwurf zurück.

Bosch hatte Grundversion der Software geliefert

Bosch hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wer wann was gewusst haben muss bei VW, hatten die Kläger verlangt, dass Bosch die Unterlagen herausgibt - was der Zulieferer aber nicht wollte. Das Gericht hatte deshalb einen sogenannten Zwischenstreit eröffnet, über den es nun entschieden hat.

Bosch, so das Urteil, entstehe unmittelbar kein finanzieller Schaden, wenn die Unterlagen herausgegeben würden. Der Zulieferer müsse auch nicht fürchten, selbst wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Und zu guter Letzt dürfe sich Bosch auch nicht auf mit VW vereinbarte Geheimhaltungsklauseln oder das Firmengeheimnis berufen. Insgesamt gebe es somit keinen Grund, der die Weigerung rechtfertige.

Schriftliche Urteilsbegründung wird abgewartet

Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Man behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen, hieß es. VW wollte das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren, mit der Begründung: „Volkswagen ist nicht an diesem Verfahren beteiligt.“

Von September an will der Richter etliche prominente Zeugen aus der Autobranche hören. Dazu zählt auch Bosch-Chef Volkmar Denner, der sich aber ebenfalls auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Auch Ex-VW-Chef Martin Winterkorn will unter Verweis darauf nicht aussagen. Unklar ist, ob das Gericht das am Ende jeweils akzeptiert.