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Bis zum Jahr 2029 wird das Pensionsalter für Landesbeamte von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben. Das hat die Landesregierung am Dienstag (15.12) beschlossen.

Stuttgart - Bis zum Jahr 2029 wird das Pensionsalter für Landesbeamte von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben. Das hat die Landesregierung am Dienstag (15.12) beschlossen. Bei diesem Zeitplan bleibt es allerdings nur, wenn ein Teil der Beamten schon vorher freiwillig länger im Dienst bleibt.

Was für Arbeiter und Angestellte längst beschlossene Sache ist, gilt künftig auch für die Beamten des Landes: Von 2029 an beginnt der Ruhestand erst mit 67 Jahren. Die Pensionsgrenze wird von 2012 an in 18 Schritten angehoben. "Der demografische Wandel und das Ziel, das Pensionsniveau langfristig zu sichern und finanzierbar zu halten, machen eine längere Lebensarbeitszeit auch der Beamten unumgänglich", erklärte Ministerpräsident Günther Oettinger in und legte das seit Tagen erwartete Eckpunktepapier der Dienstrechtsreform vor. Das Land werde durch die verlängerte Lebensarbeitszeit bis zum Jahr 2020 rund 470 Millionen Euro und bis zum Jahr 2029 mehr als 1,6 Milliarden Euro einsparen. Langfristig würden jährlich 60 Millionen Euro gespart. Ursprünglich wollte Oettinger die Pensionsgrenze bereits bis 2020 auf 67 Jahre anheben, stieß aber bei den Beamten und in seiner Partei auf erheblichen Widerstand.

Voraussetzung für die erhofften Einsparungen ist allerdings, dass ein Teil der älteren Beamten von der Möglichkeit Gebrauch macht, schon in den nächsten Jahren länger zu arbeiten. Interessant könnte das vor allem für diejenigen sein, die mit 65 Jahren nicht die volle Pension bekämen, weil sie noch nicht 40 Jahre im Dienst waren. Wer den Höchstsatz für die Pension bereits erreicht hat, bekommt als Anreiz einen zehnprozentigen Gehaltszuschlag. Sollte sich allerdings nach einer Erprobung bis Ende 2012 "eine nennenswerte Abweichung vom Einsparziel ergeben, ist beabsichtigt, in eine entsprechend schnellere Umsetzung der Pension mit 67 einzusteigen", so Oettinger. Soll heißen: Wenn nicht genügend Beamte freiwillig länger arbeiten, will das Land die Daumenschrauben wieder anziehen. Nach Berechnungen des Beamtenbundes müssten jährlich etwa 800 Beamte freiwillig über die Pensionsgrenze hinaus arbeiten.

Lehrer jedenfalls scheiden auch weiter jeweils zum Ende des Schuljahres aus, bevor sie die Pensionsgrenze erreichen. Finanzminister Willi Stächele (CDU) hatte zunächst vorgeschlagen, sie sollten aus Kostengründen erst dann in den Ruhestand gehen, wenn sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Dies wäre jedoch wegen der Unterrichtsversorgung problematisch. Von 2015 an könnte allerdings ein zweiter Pensionierungstermin eingeführt werden - zum Ende des ersten Schulhalbjahres, erklärte Innenminister Heribert Rech (CDU).

Mit der Reform strebt die CDU-FDP-Landesregierung nebenbei eine stärker leistungsbezogene Entlohnung an. Dazu soll das Beförderungssystem ausgebaut werden, die bisherigen Leistungsstufen werden möglicherweise abgeschafft. Auch einen Wechsel von Beamten in die Wirtschaft oder umgekehrt will die Landesregierung erleichtern. Deshalb sollen die Versorgungssysteme künftig getrennt werden.

Die Details der Reform sollen in den nächsten Monaten in der Anhörung mit den Verbänden und der Gesetzesberatung im Landtag ausgearbeitet werden. An einem Punkt freilich ist das Kabinett am Dienstag von seinen Plänen abgerückt. Ursprünglich wollte man Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, die sich zu einer Kandidatur für eine dritte Amtszeit entscheiden und nicht nach 16 Jahren in die freie Wirtschaft wechseln, den Verbleib im Amt mit einem achtprozentigen Gehaltszuschlag versüßen. Doch das Kabinett strich diesen Punkt kurzerhand, nachdem zuvor der Landkreistag energisch gefordert hatte, auch die Landräte wollten diese Prämie. Die CDU-Landtagfraktion wollte sich hingegen noch nicht festlegen und vertagte das Thema auf ihre Klausur Mitte Januar in Sinzheim.